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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 290

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 290 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 290); 290 Straj register ge setz (3) Wird in den Fällen des Abs. 2 Buchst, c das Geburtenbuch nicht bei einem Standesamt der Deutschen Demokratischen Republik geführt, so ist dasjenige staatliche Organ bzw. das Gericht zur Mitteilung verpflichtet, das die Erklärung über die Namenserteilung entgegen genommen hat, bei dem die Ehe der Eltern der betreffenden Person geschlossen worden ist oder welches das Urteil gefällt hat, auf Grund dessen die Namensänderung erfolgt. § П Die Mitteilung hat bei Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft und, soweit die Entscheidung einer Rechtskraft nicht fähig ist, innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Erlaß, bei anderen Tatsachen innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Eintritt zu erfolgen. § 12 (1) Alle Mitteilungen müssen enthalten: a) die Bezeichnung des Organs, das die Strafe erkannt oder die Entscheidung getroffen hat; b) den Tag der Entscheidung (bzw. den Tag, der nach den Vorschriften des Gesetzes für die Berechnung der Tilgungsfrist maßgebend ist); c) das Aktenzeichen. (2) Bei Entscheidungen, durch die nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet wird, sind diese Angaben für jede in die Gesamtstrafe einbezogene Einzelstrafe erforderlich.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 290 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 290)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 290 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 290)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

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