Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 279

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 279 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 279); Straf register ge setz 279 getilgt werden, bevor nicht für alle Vermerke die Voraussetzungen der Tilgung erfüllt sind. (2) Ist über eine Person eine Steckbriefnachricht oder ein Suchvermerk im Strafregister niedergelegt, so darf eine Tilgung der Strafe erst vorgenommen werden, wenn die Steckbriefnachricht oder der Suchvermerk erledigt sind. § И Vermerke, die auf Grund einer bedingten Verurteilung gemäß § 1 des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 643) oder § 18 des Jugendgerichtsgesetzes in das Strafregister eingetragen sind, werden aus dem Strafregister entfernt, wenn der Beschluß des Gerichts darüber vorliegt, daß der Verurteilte nicht als bestraft gilt. § 12 Vermerke, die auf Grund der Bestimmungen des § 5 im Strafregister eingetragen sind, werden aus dem Strafregister entfernt, wenn seit der Eintragung 50 Jahre vergangen sind, spätestens jedoch, wenn der Betroffene das 80. Lebensjahr vollendet hat. Wirkung der Straftilgung § 13 Ein Vermerk, der im Strafregister zu tilgen ist, wird aus dem Strafregister entfernt. Ist der Vermerk über eine Bestrafung im Strafregister getilgt worden, so kann der Verurteilte sich als unbe-;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 279 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 279) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 279 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 279)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

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