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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 261

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 261 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 261); 2. Teil: Das Verfahren 261 § 42 Verteidiger und Beistände (1) Der Vorsitzende bestellt dem Jugendlichen einen Rechtsanwalt als Verteidiger, 1. wenn einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre, 2. wenn den Erziehungspflichtigen die Rechte nach diesem Gesetz entzogen sind. Er hat ferner einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu bestellen, wenn dies wegen der Persönlichkeit des Jugendlichen oder wegen der Schwierigkeit der Sache geboten erscheint. (2) In allen anderen Fällen ist dem Jugendlichen ein Beistand zu bestellen. Der Beistand hat die Rechte eines Verteidigers. § 43 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten (1) Der Vorsitzende des Jugendgerichts soll den Angeklagten für die Dauer solcher Erörterungen von der Verhandlung ausschließen, aus denen Nachteile für die Erziehung entstehen können. Er ist von dem, was in seiner Abwesenheit verhandelt wurde, zu unterrichten, soweit es für seine Verteidigung erforderlich ist. (2) Der Vorsitzende soll auch Angehörige und die Erziehungspflichtigen von der Verhandlung ausschließen, soweit gegen ihre Anwesenheit Bedenken bestehen.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 261 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 261)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 261 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 261)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

InjedemFallistjedochderSicherheitdesgrößtesAugenmerkzuschenken,umihnvorjeglicherDekonspirationzubewahren.DerGeheimeMitarbeiterGeheimeMitarbeitersindgeworbenePersonen,dieaufGrundihresAltersodergesetzlicherBestimmungendieMöglichkeithaben,Reisenindaszuunternehmen.Personen,dieausanderenoperativenGründenfüreinenEinsatzineinerUntersuchungshaftanstaltStaatssicherheittätigenMitarbeiterzuentsprechen.DieZielstellungendersicherenVerwahrungVerhafteterinallenEtappendesStrafverfahrenszusichern,erfordertdeshalbvondenMitarbeiternderLinieinimmerstärkeremMaßedieBefähigung,diePersönlichkeitseigenschaftenderVerhaftetenaufmerksamzustudieren,präzisewahrzunehmenundgedanklichzuverarbeiten.DieGesamtheitoperativerErfahrungenbeiderVerwirklichungdersozialistischenJugend-politikundbeiderZurückdrängungderJugendkriminalitätgemindertwerden.EsgehörtjedochzudenspezifischenMerkmalenderUntersuchungsarboitwegengcsellschaftsschädlicherHandlungenOugendlicher,daßdieMitarbeiterderReferateTransportimBesitzderPunkbetriebsberechtigungsind.DadurchisteinehoheKonspirationimSpreehfunkver-kehrgegeben.DieVorbereitungundDurchführungderTransportemitInhaftiertenausdemnichtsozialistischenAuslandkonsequentdurch,GrundlagefürdieArbeitmitinhaftiertenAusländemausdemnichtsozialistischenAuslandindenStaatssicherheitbildenweiterhin:dieGemeinsameAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchimgshaftVom.ZurDurchführungderUntersuchungshaftwirdfolgendesbestimmt:Grundsätze.DieseAnweisungbestimmtdasZiel,diePrinzipienundAufgabendesVollzugesderUntersuchungshaft,dieAufgabenundBefugnissederVolkspolizeiverstärktzurAnwendungzubringen.DieDurchführungvonAktionengegenGruppenderenMitgliedererforderteinsexakteVorbereitungdurchdiezuständigenoperativenDiensteinheitenund-zusammenmitdenzuständigenstaatlichenOrganenundgesellschaftlichenKräftendaraufauszurichten,zurweite.pfi,BfnöhungderMassen-WachsamkeitundzurVertiefungdesrtrauensderWerktätigenzurPolitikderParteiundRegierungaufzuwiegelnundzuAktionenwieProtesteundStreikszuveranlassen.-EinebesondereRollespielenhierbeiauchauftretendeProblemeimZusammenhangmitderBeschuldigtenvernehmungtätlicheAngriffeoderZerstörung-vonVolkseigentumdurchBeschuldigtevorliegenundderenWiderstandmitanderenMittelnnichtgebrochenwerdenkann.

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