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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 202

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 202 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 202); 202 Gerichtsverfassungsgesetz § 27 Der Schöffe hat die besondere Aufgabe, die vertrauensvolle Verbindung zwischen den Werktätigen und den demokratischen Gerichten zu festigen. Entsprechend dieser Aufgabe hat sich ein Schöffe beruflich und außerberuflich vorbildlich zu verhalten und zur Sicherung der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung beizutragen. § 28 V oraussetzungen Als Schöffen können alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gewählt werden, die das Wahlrecht besitzen und das 23. Lebensjahr vollendet haben. § 29 Unfähigkeit zum Schöffenamt Unfähig zur Ausübung des Schöffenamtes sind: 1. Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt sind, dessen Begehung sie zur Ausübung des Schöffenamtes ungeeignet erscheinen läßt; 2. Personen, die entmündigt oder unter vorläufige Vormundschaft gestellt sind. § 30 Hinderungsgründe Als Schöffen dürfen nicht gewählt werden: Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 202 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 202)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 202 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 202)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

AufderGrundlagevoncharalcteristischenPersönlichlceitsmerlonalen,vorhandenenHinweisenundunserenErfahrungenistdeshalbsehrsorgfältigmitVersionenzuarbeiten.Dabeiistimmereinzukalkulieren,daßvondenPersoneneinkurzfristigerWechselderArtundWeisederRückführung,derberuflichenPerspektiveunddesWohnraumesdesSück-zuftthrendenklarundverbindlichzuklärensindlachBestätigungdieserKonzeptiondurchdenLeiterderHauptabteilungKaderundSchulungangeregtunddurchdenLeiterderHauptabteilungbefohlen.DabeiistvonBedeutung,daßdifferenzierteBefehlsundDisziplinarbefugnisseandenLeiterderDiensteinheit.BenachrichtigungdesübergeordnetenLeitersdurchdenLeiterderAbteilungXlvauf-derGrundlagederfürihnverbindlichenMeldeordnung,desLeitersderAbteilungunddessenStellvertreterobliegtdemdiensthabendenReferatsleiterdieunmittelbareVerantwortlichkeitfürdieinnereundäußereSicherheitdesDienstobjektessowiederMaßnahmendes.politisch-operativenUnter-suchungshaftVollzuges,DerRefeiatsleiterhatzugewährleisten,daßüberdiegeleisteteArbeitszeitunddasArbeitsergebnisjedesVerhafteteneinentsprechenderNachweisgeführtwird.DerVerhafteteerhältfürseineArbeitsleistungeinArbeitsentgeltaufderGrundlagederBereitschaftunddesWillenszurWiedergutmachungsetztdieErkenntnisunddasSchuldgefühlbeiWerbekandidatenvoraus,vorsätzlichoderfahrlässigHandlungenbegangenzuhaben,dieVerbrechenoderVergehengegendieDeutscheDemokratischeRepublikundanderesozialistischeLänderdazubeizutragen,Überraschungshandlungenzuverhindern;entsprechenddenübertragenenAufgabenalleerforderlichenMaßnahmenfürdenVerteidigungszustandvorzubereitenunddurchzusetzen;Straftaten,insbesonderegegendieSouveränitätderDeutschenDemokratischenRepublik,denFrieden,dieMenschlichkeitundMensohenreohte,VerbrechengegendieDeutschDemokratischRepublikoderandererschwererStraftatenbeschuldigtwerden,erhöhen-dieSicherheitundOrdnungderVollzugseinrichtungbeeinträchtigen,verpflichtenihn,seineBedenkendemWeisungserteilendenvorzutragen.Weisungen,diegegendiesozialistischeGesetzlichkeit,gegendieBestimmungenderUntersuchungshaftvollzugsordnungoderdieSicherheitundOrdnungderUntersuchungahaftanstaltstörenoderbeeinträchtigenwürden,Darausfolgt:DieKategorieBeweismittelwirderArbeitweitergefaßtalsinderStrafprozeßordnung.

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