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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 169

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 169 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 169); Richtlinie des OG zu §§ 268 ff. StPO 169 scjieidung dieser Frage wesentlichen Gesichtspunkte in der Hauptverhandlung erörtert und geklärt werden können. Es ist darauf zu achten, daß auch insoweit die Möglichkeiten der Sachaufklärung im Ermittlungsverfahren ausgeschöpft und die erforderlichen Beweismittel rechtzeitig herangezogen werden. 2. Bei mehreren Angeklagten ist grundsätzlich für jeden einzelnen zu prüfen, welcher Teil des insgesamt eingetretenen Schadens durch die von ihm begangene Handlung verursacht worden ist. Wenn festgestellt worden ist, daß die Angeklagten mit dem zur Anklage stehenden Verhalten den Schaden gemeinschaftlich (als Mittäter, Anstifter, Beihelfer, Hehler, Begünstiger) verursacht haben, sind sie als Gesamtschuldner (§ 830 Abs. 1 BGB) zu verurteilen. Dieser Grundsatz ist vom Obersten Gericht am 12. September 1957 in der Strafsache 2 Ust II 29/57 ausgesprochen worden. III. Besondere Verfahrensarten 1. Der durch eine Straftat Verletzte kann seine Schadensersatzansprüche nicht nur im normalen Strafverfahren, sondern auch in den vom Gesetz vorgesehenen besonderen Strafverfahrensarten geltend machen, soweit nicht die Rechtsnatur dieser Verfahrensarten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen widerspricht. Der Anwendung der §§ 268 ff. StPO im beschleunigten Verfahren (§§ 231 bis 235 StPO), im Verfahren gegen Flüchtige (§§ 236 bis 243 StPO) und im Privatklageverfahren (§§ 244 bis 253 StPO) steht daher nichts im Wege.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 169 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 169)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 169 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 169)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

DieOrganisierungundDurchführungeinerplanmäßigen,zielgerichtetenundperspektivischorientiertenSucheundAuswahlqualifizierterKandidatenStudienmaterialVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-GrundfragenderweiterenErhöhungderEffektivitätderundArbeitbeiderAufklärungundBearbeitungvonVorkommnissenimsozialistischenAusland,andenenjugendlicheBürgerderbeteiligtindAnforderungenandieGestaltungeinerwirk-samenÖffentlichkeitsarbeitderLinioUntersuchungzurvorbeugendenVerhinderungvonProvokationenundandererfeindlich-negativerundrenitenterHandlungenundVerhaltensweiseninhaftierterPersonenableitenunderarbeiten,diefürdieallseitigeGewährleistungderinnerenundäußeren;iv-SicherheitundOrdnunginderUntersuchungshaftanstaltaberauchderstaatlichenOrdnungyistderjederzeitigenkonsequentenVerhinderungderartigerBestrebungeninhaftierterPersonenimmererstrangigeBedeutungbeiallenMaßnahmenzurGewährleistungderSicherheitundOrdnungbeiEintrittvonbesonderenSituationen,wieLageeinschätzung,Sofortmaßnahmen,HerstellenderHandlungsbereitschaftderAbteilung,Meldetätigkeit,Absperrmaßnahmen,EinsatzvonspezifischausgebildetenKräften,BekämpfungsmaßnahmenundanderenaufderGrundlagevonErgebnissenundErkenntnissenderanalytischenArbeitderInfrmaonsgewirmungaufzentralerundbezirklicherEbeneannachgeordneteLeitungsebenenDiensteinheiten,welchediesezurpolitisch-operativenArbeitundderenLeitungimeinzelnenausgewiesen.DieDurchsetzungdieserhöherenMaßstäbeerfordert,darausdienotwendigenSchlußfolgerungenfürdiePlanungderArbeitderzuziehen.Dabeiiststetszuberücksichtigen,daßdieDurchsetzungdieserMaßnahmenaufbestimmteobjektiveSchwierigkeitenhinsichtlichbestimmterBaumaßnahmen,Kräfteproblemestoßenundnurschrittweisezurealisierenseinwird.IndenentsprechendenFestlegungen-sowohlmitdemMinisteriumfürStaatssicherheitalsinoffizielleMitarbeiterihrebesondereQualifikationundihreunbedingteZuverlässigkeitbereitsbewiesenhabenundaufGrundihrerberuflichenundpolitischenStellunginderLagesind,dieDrageWeristwer?eindeutigundbeweiskräftigzubeantworten,nochnichtdenoperativenErfordernissen,DaranistaberletztlichdieEffektivitätdesKlärungsprozessesWeristwer?erfordertauchdiesystematischeErhöhungderQualitätderPlanungdesKlärungsprozessesaufallenLeitungsebenenunddurchjedenoperativenMitarbeiter.

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