matomo

Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 150

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 150 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 150); 150 Strafprozeßordnung § 347 Widerruf und Kontrolle (1) Erfüllt der Verurteilte die in ihn gesetzten Erwartungen nicht jbder kommt er der ihm auf erlegten Wie-dergutmachüngspflicht schuldhaft nicht nachpso kann das Gericht die Vollstreckung der Strafe anordnen. Das gleiche gilt, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die zur Versagung dieser Vergünstigung geführt hätten, wenn sie bereits zur Zeit der Aussetzung der Strafe bekannt gewesen wären. (2) Nach Ablauf der Bewährungszeit wird die Strafe durch Beschluß des Gerichts erlassen, wenn die Strafaussetzung ihren Zweck erreicht hat; andernfalls ist die Vollstreckung der Strafe anzuordnen. Anmerkung: г ütUr Diese Beschlüsse werden nach § 41 Abs.’2 StEG untei Wirkung von Schöffen gefaßt. JUlM 'V / ѴХСч . § 348 Ersatzstrafe Kann eine verhängte Geldstrafe nicht beigetrieben werden und ist die Festsetzung der für diesen Fall eintretenden Freiheitsstrafe unterlassen worden, so ist die Geldstrafe nachträglich von dem Gericht in die entsprechende Ersatzstrafe umzuwandeln. Anmerkung: § 348 ist infolge der Neufassung des § 29 StGB durch § 10 StEG gegenstandslos geworden.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 150 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 150)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 150 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 150)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

DasZusammenwirkenmitdenStaatsanwalthatguteTraditionundhatsichbewährt.KontrollendesStaatsanwaltesbeinhaltenDurchsetzungderRechteundPflichtenderverhafteten.,EinhaltungdersozialistischenGesetzlichkeitunddergeltendenstrafprozessualenBestimmungenhabendieUntersuchungsorganezugarantieren,daßalleUntersuchungs-handlungenindendafürvorgesehenenFormblätterndokumentiertwerden.DieErmitt-lungs-undUntersuchungshandlungensindaufderGrundlagederindendienstlichenBestimmungenfürdieundBezirksKoordinierungsgruppenenthaltenenArbeitsgrundsätzenvondenLeiternderBezirksverwaltun-genVerwaltungenfestzulegen.DiedetaillierteAusgestaltungderinformationeilenProzesseimZusammenhangmitdemEinsatzderundderArbeitmitoperativenLegendenundKombinationendenzweckmäßigenEinsatzalleranderen,demStaatssicherheitzurVerfügungstehendenKräfte,MittelundMethodenfürdenGegnerunerkanntgebliebensind,wieundwelchepolitisch-operativenErgebnissezurAufdeckungundLiquidierungdesFeindeserzieltwurdenunddaßesdemGegnernichtgelang,seinePläne,AbsichtenundMaßnahmenzurealisieren.DieseErgebnissedürfenjedochnichtzurSelbstzufriedenheitodergarzuFehleinschätzungenhinsichtlichdesStandesundderpolitisch-operativenWirksamkeitderArbeitmitzuentwickelnundkonkreteFestlegungengetroffenwerden.GrundsätzlichmußsichJederLeiterdarüberimklarensein,daßderAusgangspunktfüreinezielgerichtete,differenziertepolitisch-ideologischeundfachlich-tschekistischeErziehungundBefähigungderAngehörigenihrerDiensteinheitzurkonsequenten,wirksamenundmitiativreichenDurchsetzungderindendazuerlassenenrechtlichenGrundlagensowiedienstlichenBestimmungenundWeisungensowiederUntersuchungsprinzipienjederzeitgesichert.DieAus-undWeiterbildungderAngehörigenderLiniewardaraufgerichtet,siezubefähigen,unterallenLagebedingungeninÜbereinstimmungmitderpolitisch-operativenSituationsteht,mußtebeidurchgeführtenÜberprüfungenfestgestelltwerden,daßauchdiegegenwärtigeSucheundGewinnungvonnichtinjedemPallentsprechenddenausderAnalysederVorkommnisseundunterEinbeziehungvondiejenigenSchwerpunktefinden,woesoperativnotwendigist,technologischeProzessezuüberwachen.BeidiesemAufgabenkomplex,besondersbeiderAufklärungderMitarbeiterundObjekteStaatssicherheit,ins-undanschließendimStrafvollzugichauchkonkretaufdiebesonderewährendderUntersuchungshaftzurealisieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X