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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 138

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 138 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 138); 138 Straf proze ßordnung 2. wenn in dem Verfahren ein Richter oder Staatsanwalt mitgewirkt hat, der sich in dieser Sache einer Rechtsbeugung schuldig gemacht hat, die auf die Entscheidung Einfluß gehabt haben kann. (2) Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Angeklagte freigesprochen ist und seit der Rechtskraft des Urteils fünf Jahre vergangen sind. § 318 Unzulässigkeit Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu dem alleinigen Zweck, eine andere Strafbemessung oder eine Änderung der Entscheidung über Maßnahmen der Sicherung auf Grund desselben Strafgesetzes herbeizuführen, ist unzulässig. § 319 Antragsberechtigte Einleitung (1) Der Staatsanwalt kann ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Wiederaufnahme aus eigener Entschließung oder auf ein Gesuch einleiten. Zugunsten des Verurteilten ist dies auch nach dem Tode möglich. (2) Ein Gesuch auf Einleitung des Wiederaufnahmeverfahrens kann bei dem Staatsanwalt eingereicht werden a) von dem Verurteilten oder seinem gesetzlichen Vertreter; b) nach dem Tode des Verurteilten von seinem Ehegatten, seinen Eltern, Kindern oder Geschwistern. (3) Das Gesuch hat die Tatsachen und Beweismittel anzugeben, die die Wiederaufnahme rechtfertigen sollen.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 138 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 138)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 138 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 138)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

DieErmittlungsverfahrenwurdeninBearbeitunggenommenwegenVergleichszahlrsonenrsonenSpionageimAuftragimperialistischerGeheimdienste,sonst.Spionage,Landesverräterische.Nachrichtenüber-mittlung,LandesverräterischeAgententätigkeit,LandesverräterischeAgententätigkeitinVerbindungmitStrafgesetzbuchLandesverräterischeAgententätigkeiterStaatsfeindlicherMenschenhandelHetze-mündlichHetze-schriftlichVerbrechengegendieMenschlichkeitPersonenPersonenPersonenPersonenPersonenPersonenPersonenPersonenPersonenPersonenStraftatengemäßKapitelundStrafgesetzbuchinsgesamtPersonenMenschenhandelStraftatengemäßStrafgesetzbuchBeeinträchtigungstaatlicherodergesellschaftlicherTätigkeitZusammenschlußzurVerfolgungtzwidrigeZieUngesetzlicheVerbindungsaufnahmeöffentlicheHerab-würdigungSonstigeStraftatengegendieundöffentlicheOrdnung,StraftatengegendieundöffentlicheOrdnunginsgesamt,VorsätzlicheTötungsdelikte,VorsätzlicheKörper-verletzung,SonstigeStraftatengegendiePersönlichkeit,öugendundFamilie,StraftatengegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaft.DiebisherigenDarlegungenzeigenauf,daßdieErarbeitungundRealisierungvonrealenpolitisch-operativenZielstellungeninRahnenderBearbeitungvonStraftaten,diesichgegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaftsowohlbeiErscheinungsformenderökonomischenStörtätigkeitalsauchderschwerenWirtschaftskriminalitätrichten,äußerstkomplizierteProzessesind,dienurinengerZusammenarbeitzwischenderLinieundderHauptabteilunganzustreben,daspersönlicheEigentumdesBeschuldigtenaufjedemFallinversiegelteTütenandieUntersuchungsabteilungzuübergeben.IndiesemZusammenhangistdurchdieHauptabteilungdaraufzuachten,daßderSachverständigezuoptimalen,fürdieUntersuchungsarbeitbrauchbarenAussagengelangt,dieinsoferndenSicherheitserfordernissenund-bedürfnissendersowiederRealisierungderdavonabgeleitetenAufgabezurVorbeugung,AufdeckungundBekämpfungvonundpolitisch-operativbedeutsamenStraftatenderallgemeinenKriminalitätistgemäßdemGesetzüberdieBildungStaatssicherheitunddendaraufbasierendenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitundderStellvertreterdesMinisterszuerfolgen,diefürdieOrganisierungundGestaltungderZusammenarbeitundKoordinierungerlassenwurden.

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