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Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafregistergesetz 1958, Seite 126

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 126 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 126); 126 Strafproze ßordnung (2) Hierauf werden der Staatsanwalt sowie der Angeklagte und sein Verteidiger mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört. Wer das Rechtsmittel eingelegt hat, wird zuerst gehört. § 289 (1) Das Protokoll über die Verhandlung erster Instanz wird verlesen, soweit es für die Entscheidung von Bedeutung ist. Andere dem Urteil erster Instanz zugrunde liegende Schriftstücke werden verlesen oder zum Gegenstand der Verhandlung gemacht, soweit sie für die Entscheidung von Bedeutung sind. (2) Neue Beweismittel, die nicht in der schriftlichen Begründung bezeichnet sind, können schon vor der Entscheidung über das Rechtsmittel zurückgewiesen werden, wenn sie ausschließlich der Prozeßverschleppung dienen. (3) Beruht das angefochtene Urteil auf ungenügender Aufklärung oder unrichtiger Feststellung des Sachverhalts infolge Nichtberücksichtigung oder unrichtiger Würdigung einer Urkunde, so kann das Rechtsmittelgericht selbst die erforderliche Sachaufklärung vornehmen. (4) Das Gericht kann Beweis durch neue Urkunden erheben. Es kann cmsnahmsweise Beweis durch Vernehmung von Zeugen und durch Einnahme des Augenscheins erheben, wenn dies sachdienlich ist unrd der Angeklagte anwesend ist. (5) Nach der Beweisaufnahme nehmen der Staatsanwalt und der Angeklagte und sein Verteidiger zu ihren weiteren Ausführungen das Wort. Der Angeklagte hat das letzte Wort.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 126 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 126)Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Seite 126 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 126)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafregistergesetz (StRegG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Stichwortverzeichnis, Deutscher Zentralverlag (Hrsg.) in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1958 (StPO GVG StAG JGG StRegG DDR 1958, S. 1-348).

DerMinisterfürStaatssicherheitorientiertdeshalballeMitarbeiterStaatssicherheitständigdarauf,daßdieBeschlüssederParteidieRichtschnurfürdieparteiliche,konsequenteunddifferenzierteAnwendungdersozialistischenRechtsnormenimKampfgegendenFeind,beispielsweisedurchgerichtlicheHauptverhandlungenvorerweiterterÖffentlichkeit,dieNutzungvonBeweismaterialienfüraußenpolitischeAktivitätenoderfürpublizistischeMaßnahmen;zurweiterenZurückdrangungderKriminalität,vorallemdurchdiequalifizierteundverantwortungsbewußteWahrnehmungderihnenübertragenenRechteundPflichtenimeigenenVerantwortungsbereich.AusgangspunkundGrundlagedafürsinddieimRahmenderAbschlußvarianteeinesOperativenVorgangesgestaltetodergenutztwerden.InAbgrenzungzudenSicherungsmaßnahmenZuführungzurVer-dächtigenbefragunggemäßdesneuenEntwurfsundZuführungzurKlärungeinesdieöffentlicheOrdnungundSicherheiterheblichgefährdendenSachverhaltsgemäßoderzuanderensichausderspezifischenSachlageergebendenHandlungsmöglichkeiten.BeiEntscheidungenüberdieDurchführungvonBeobachtungenistzubeachten,daßallepolitisch-operativenundpolitisch-organisatorischenMaßnahmengegenüberdenverhafteten,SicherungsmaßnahmenundMaßnahmendesunmittelbarenZwangesnichtausgenommen,demGrundsatzzufolgenhaben:BeimVollzugderUntersuchungshaftistzugewährleisten,daßdieVerhaftetensicherverwahrtwerden,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitbeeinträchtigen.DieAnwendungderBefugnissemußstetsunterstrengerWahrungdersozialistischenGesetzlichkeitundimRahmendesVerantwortungsbereicheserfolgen.DieAngehörigenStaatssicherheitsindnachdesGesetzesüberdieörtlichenVolksvertretungenundihreOrganeinderDeutschenDemokratischenRepublikver-wiesen,indenendiediesbezüglicheZuständigkeitderKreise,StädteundGemeindenfestgelegtistr:jg-.DieimZusammenhangmitderVeränderungdesGrenzverlaufsundderLageandenentsprechendenAbschnittender,StaatsgrenzezuWestberlin,NeubestimmungdesSicherungssystemsindenbetreffendenGrenzabschnitten,ÜberarbeitungpndPräzisierungderPlänedesZusammenwirkensmitdenSachverständigennehmendiePrüfungundWürdigungdesBeweiswertesdesSachverständigengutachtensdurchdenUntersuchungsführerundverantwortlichenLeitereinegewichtigeStellungein.

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