Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz und Jugendgerichtsgesetz 1955, Seite 212

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 212 (StPO GVG StAG JGG DDR 1955, S. 212); 212 X. Verordnung ü. d. Festsetzung v. Ordnungsstrafen Rahmenbestimmungen des Abschnitts II dieser Verordnung entsprechen. (2) Für alle Ordnungsstrafverfahren sind die Vorschriften des Abschnittes III dieser Verordnung bindend. (3) Ordnungsstrafen auf den Gebieten des Preisrechts und des Schiffahrtsrechts werden von dieser Verordnung nicht betroffen. II. Rahmenbestimmungen § 2 Höhe der Ordnungsstrafe (1) Als Ordnungsstrafen gemäß § 1 können Geldstrafen von 5 DM bis 500 DM angedroht werden. (2) In Ausnahmefällen kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1000 DM für vorsätzliche Zuwiderhandlungen angedroht werden, wenn bei Verletzung der betreffenden Bestimmungen ein größerer Schaden zu erwarten ist. (3) Die Zuwiderhandlung, die zur Verhängung einer Ordnungsstrafe führen kann, muß bei der Androhung genau bezeichnet werden. § 3 Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens (1) Zuständig zum Erlaß von Ordnungsstrafbescheiden sind der Vorsitzende des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, die Minister und Staatssekretäre m. e. G., die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise und deren Stellvertreter sowie andere staatliche Organe, denen dieses Recht durch Gesetz oder Verordnung übertragen worden ist.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 212 (StPO GVG StAG JGG DDR 1955, S. 212) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 212 (StPO GVG StAG JGG DDR 1955, S. 212)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Textausgabe mit Stichwortverzeichnis, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, 2. Auflage, Berlin 1955 (StPO GVG StAG JGG DDR 1955, S. 1-248).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der in Zusammenhang mit terroristischen Handlungen durch aktive oder ehemalige Angehörige der gründlich untersucht, alle begünstigenden Bedingungen herausgearbeitet und umgehend ausgeräumt werdenj.

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