Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Staatsanwaltsgesetz und Jugendgerichtsgesetz 1955, Seite 159

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 159 (StPO GVG StAG JGG DDR 1955, S. 159); 3. Kapitel: Die Gerichte 159 Demokratischen Republik oder des Präsidenten des Obersten Gerichts auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. (2) Nach Maßgabe der Bestimmungen des Abs. 1, Zifif. 2 und 3 übt das Oberste Gericht die Aufsicht über die Rechtsprechung der unteren Gerichte aus. (3) Im übrigen wird die Zuständigkeit des Obersten Gerichts durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt. Anm. : Für Verfahren der Kassation in Zivilsachen vgl. §§ 12 bis 14 des Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 8.Dezember 1949 (GBl. S. 111) und für Kassation in Strafsachen vgl. § 301 ff. StPO. § 56 Das Plenum (1) Das Plenum setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sämtlichen Oberrichtern, Richtern und Hilfsrichtern des Obersten Gerichts zusammen. Es wird vom Präsidenten oder Vizepräsidenten einberufen. (2) Zum Erlaß einer Entscheidung des Plenums ist die Teilnahme von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des Obersten Gerichts erforderlich. (3) Zu den Sitzungen des Plenums ist der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik zuzuziehen. (4) Der Minister der Justiz ist berechtigt, an den Sitzungen des Plenums teilzunehmen. § 57 Zuständigkeit des Plenums (1) Will ein Senat des Obersten Gerichts bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der ihm;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 159 (StPO GVG StAG JGG DDR 1955, S. 159) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 159 (StPO GVG StAG JGG DDR 1955, S. 159)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) vom 2. Oktober 1952, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Staatsanwaltsgesetz (StAG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Textausgabe mit Stichwortverzeichnis, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, 2. Auflage, Berlin 1955 (StPO GVG StAG JGG DDR 1955, S. 1-248).

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