Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland 1949, Seite 97

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 97 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 97); Verfahren in erster Instanz 97 Art. 1 § 5 der DurchfVO zur Zust. VO vom 13. März 1940 (RGBL 1 S. 489): (1) Im beschleunigten Verfahren kann der Amtsrichter auf Antrag des Staatsanwalts im Urteil oder nachträglich durch Beschluß die sofortige Vollstreckung der erkannten Strafe für zulässig erklären. Der Beschluß ist unanfechtbar. (2) Das Berufungsgericht kann einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung anordnen. Anm.i Das beschleunigte Verfahren war zunächst durch § 22 der VO über Maßnahmen anf dem Gebiete der Gerichsverfassung und der Rechtspflege vom 1. September 1939 (RGBl. I S. 1658) geändert worden und hat durch Art. III der Zust.VO vom 21. Februar 1940 (RGBl. I S. 405) eine grundsätzliche Neuregelung erfahren. § 212 ist durch Art. 5 § 21 Abs. 2 Ziff. 1 der DurchfVO zur Zust.VO vom 13. März 1940 (RGBl. I S. 489) aufgehoben worden. Gesetz des Landes Thüringen über das beschleunigte Verfahren in Strafsachen vom 29. Mai 1947 (RegBl. I S. 56): §1 (1) Im Verfahren vor dem Amtsgericht (Amtsrichter, Schöffengericht) oder der Strafkammer, soweit diese im ersten Rechtszuge entscheidet, kann der Staatsanwalt schriftlich oder mündlich den Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren stellen, wenn der Sachverhalt einfach und die sofortige Aburteilung möglich ist. (2) In Jugendstrafsachen findet das beschleunigte Verfahren keine Anwendung. §2 (1) Stellt der Staatsanwalt den Antrag, so wird die Haupt-verhandlung sofort durchgeführt oder mit kürzester Frist anberaumt, ohne daß es einer Entscheidung über die Anordnung der Hauptverhandlung bedarf. (2) Der Einreichung einer Anklageschrift bedarf es nicht. Wird eine Anklageschrift nicht eingereicht, so wird die Anklage bei Beginn der Verhandlung mündlich erhoben und ihr ivesentlicher Inhalt in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. 4;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 97 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 97) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 97 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 97)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland in der am 1. Januar 1949 geltenden Fassung, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 1-300).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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