Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland 1949, Seite 281

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 281 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 281); Sachverzeichnis 2&1 Sachverzeichnis Die arabischen Ziffern verweisen auf die Paragraphen der Strafprozeßordnung. Die römischen Ziffern verweisen auf die fortlaufenden Nummern der Gesetze nach der Inhaltsübersicht, die dahinterstehenden arabischen Ziffern auf die Paragraphen dieser Gesetze, die nach V stehenden Buchstaben auf die einzelnen Kontrollratsgesetze entsprechend der Inhaltsübersicht. A Abgabendelikte 419 ff. Ablehnung von Gerichtspersonen 22 ff., auf Antrag des Richters 30, der Schöffen und Protokollführer 31, der Geschworenen 32, eines Sachverständigen 74. Absehen von der Verfolgung geringfügiger Delikte 153, von der Erhebung der Klage bei Geringfügigkeit neben anderen Delikten 154. Abschluß des Ermittlungsverfahrens 170. Abstimmung 263, III 192 ff., Stimmverhältnis bei III 196, Reihenfolge der III 197. Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung 232 ff.; vgl. auch § 276 ff. Akteneinsicht des Verteidigers 147, des Staatsanwalts 196, des Privatklägers 385. Amtsgerichte III 22 ff., Organisation III 22, Zuständigkeit III 24, 27, Vc. Amtshandlungen, Festnahmerecht bei 164. Amtsrichter III 22, Zuständigkeit III 25, 26, 26 a. Angehörige, Zeugnisverweigerungsrecht 52. Angeklagter, Begriff 157, Ladung des zur Hauptverhandlung 216, Beweisanträge des 219. Angeschuldigter, Begriff 157. Anklage, Rücknahme der 156, Erzwingung der durch den Verletzten 172 ff., durch das Gericht 208, Erweiterung der 266. Anklagegrundsatz 151. Anklageschrift, Inhalt 200, Mitteilung der 201.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 281 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 281) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 281 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 281)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland in der am 1. Januar 1949 geltenden Fassung, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 1-300).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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