Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland 1949, Seite 240

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 240 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 240); 240 Gerichtsverfassungsgesetz Behinderung des Vertreters. § 67 Im Falle der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters eines Mitglieds wird ein zeitweiliger Vertreter durch den Präsidenten bestimmt. §68 (betrifft die Kammern für Handelssachen) Verteilung der Geschäfte. § 69 Innerhalb der Kammer verteilt der Vorsitzende die Geschäfte auf die Mitglieder. Hilfsrichter. §70 (1) Soweit die Vertretung eines Mitglieds nicht durch ein Mitglied desselben Gerichts möglich ist, wird sie auf den Antrag des Präsidiums durch die Landesjustizverwaltung geordnet. (2) Die Beiordnung eines nichtständigen Richters darf, wenn sie auf eine bestimmte Zeit erfolgte, vor Ablauf dieser Zeit, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgte, solange das Bedürfnis, durch welches sie veranlaßt wurde, fortdauert, nicht widerrufen werden. Ist mit der Vertretung eine Entschädigung verbunden, so ist diese für die ganze Dauer im voraus festzustellen. (3) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Bestimmungen, nach welchen richterliche Geschäfte nur von ständig angestellten Richtern wahr genommen werden können, sowie die, welche die Vertretung durch ständig angestellte Richter regeln. VO über Maßnahmen auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung und der Rechtspflege vom 1, September 1939 (RGBL I S. 1658): §2 Die Richter sind verpflichtet, auf Anordnung des Reichsministers der Justiz innerhalb des gesamten Geschäftsbereichs;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 240 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 240) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 240 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 240)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland in der am 1. Januar 1949 geltenden Fassung, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 1-300).

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