Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland 1949, Seite 225

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 225 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 225); Gerichtsverfassungsgesetz 225 (2) Erstreckt sich der Bezirk eines Gerichtes auf mehrere Kreise, so wählt die Vertretung jedes der beteiligten Kreise den Teil der Gesamtzahl der Schöffen und Geschworenen, der dem Verhältnis der Bevölkerungszahl der Kreise zur Gesamtbevölkerung des Gerichtsbezirkes entspricht. (3) Die Wahl der für das Landgericht benötigten Schöffen kann auf solche Personen beschränkt werden, die am Sitze des Landgerichts oder in dessen näherer Umgebung wohnen. Anm.: Br: § 2: (1) Die Vertretung jedes Stadt- und Landkreises wählt die Schöffen und Geschworenen für die Gerichte, in deren Bezirk die Stadt- und Landkreise liegen. Das gleiche gilt für die Ziueigstellen der Amtsgerichte, hei welchen regelmäßig Schöffengerichtsverhandlungen statt finden. (2) Erstreckt sich d\er Bezirk eines Gerichts oder einer Zweigstelle auf mehrere Kreise, so wählt die Vertretung jedes der beteiligten Kreise den Teil der Gesamtzahl der Schöffen und Geschworenen, der dem Verhältnis der Bevöltöerungszahl der Kreise oder Kr eis teile zur Bevölkerungszahl des Gerichts- (Zweigstellen-) Bezirks entspricht. (3) Die Wahl der für das Landgericht oder eine auswärtige Kammer des Landgerichts benötigten Schöffen kann auf solche Personen beschränkt werden, die am Sitze des Landgerichts bzw. der auswärtigen Kammer oder in dessen näherer Umgebung wohnen. Das gleiche gilt für die Auswahl der Geschworenen hinsichtlich der Orte, an denen Schwurgerichtsverhandlungen(-tagungßn) stattfinden sollen. §3 (1) Der Präsident jedes Landgerichts hat die Anzahl der für die Gerichte des Landgerichtsbezirkes voraussichtlich benötigten Schöffen und Geschworenen festzustellen. Hierbei ist davon auszugehen, daß jeder Schöffe mindestens zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahre, jeder Geschworene zu mindestens zwei Tagungen des Schwurgerichts im Geschäftsjahr herangezogen werden soll. (2) Der Landgerichtspräsident ermittelt die Anzahl der hiernach von der Vertretung jedes der beteiligten Stadt- und Landkreise zu wählenden Schöffen und Geschworenen und teilt sie den Vorständen der Vertretungen bis zum 1. Oktober jedes dritten Jahres mit. Anm.: Br: § 3 Abs. 2: Der Landgerichts Präsident ermittelt die Anzahl der hiernach von der Vertretung jedes der beteiligten Stadt-und Landkreise zu wählenden Schöffen und Geschworenen und teilt sie den Vor ständen der Vertretungskörperschaften spätestens drei Monate vor Beginn der Wahlperiode mit.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 225 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 225) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 225 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 225)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland in der am 1. Januar 1949 geltenden Fassung, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 1-300).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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