Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland 1949, Seite 221

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 221 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 221); Gerichtsverf assungsgesietz 221 (2) Die Schöffengerichte entscheiden, wenn die Staatsanwaltschaft es bei Einreichung der Anklageschrift oder, falls es einer Anklageschrift nicht bedarf, bei der mündlichen Erhebung der Anklage beantragt. §2 (1) Für die in Artikel II des Kontrollratsgesetzes Nr. 50 bezeichneten Vergehen sind die Schöffengerichte zuständig. (2) Die großen Strafkammern entscheiden, wenn die Staatsanwaltschaft es bei Einreichung der Anklageschrift oder, falls es einer Anklageschrift nicht bedarf, bei der mündlichen Erhebung der Anklage beantragt. § 3 Straftaten dieser Art sind von den Staatsanwaltschaften und Gerichten besonders beschleunigt und mit demjenigen Nachdruck zu verfolgen, der ihrer Schwere und der Bedeutung dieses Gesetzes für die Lebensinteressen der Bevölkerung entspricht. §4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Zentralverordnungsblatt in Kraft. Anm.: Die Vorschriften über die Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen waren durch die §§ 13 15 der VO über Maßnahmen auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung und der Rechtspflege vom 1. September 1939 (RGBl. I S. 1658) und durch die ZustVO vom 21. Februar 1940 (RGBl. I S.405) geändert worden. Durch § 21 Abs. 2 Nr. 3 der DurchfVO zur ZustVO waren die §§ 24 26a und Kap. 1, Art. 1 § 1 der NotVO vom 14. Juni 1932 aufgehoben worden. Zuständigkeit des Amtsrichters. § 25 (1) Der Amtsrichter entscheidet allein: 1. bei Übertretungen; 2. bei Vergehen, a) wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden; b) wenn die Tat mit keiner höheren Strafe als Gefängnis von höchstens sechs Monaten, allein oder;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 221 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 221) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 221 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 221)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland in der am 1. Januar 1949 geltenden Fassung, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 1-300).

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