Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland 1949, Seite 176

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 176 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 176); 176 Fünftes Buch einer von der Staatsanwaltschaft unmittelbar erhobenen Anklage Anwendung finden. Anm.i Durch Art. 2 Abs. 4 der YO über die Beseitigung des Eröffnungsbeschlusses im Strafverfahren vom 13. August 1942 (RGBl. I S. 512) war § 383 geändert worden. Vergl. auch NotVO vom 6. Oktober 1931, abgedruckt bei § 376. Weiteres Verfahren. §384 (1) Das weitere Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen, welche für das Verfahren auf erhobene öffentliche Klage gegeben sind. Jedoch dürfen Maßregeln der Sicherung und Besserung nicht angeordnet werden. (2) Vor dem Schwurgerichte kann eine Privatklagesache nicht gleichzeitig mit einer auf öffentliche Klage anhängig gemachte Sache verhandelt werden. Anm.: Abs. 1 S. 2 ist durch Art. 2 Ziff. 35 des AusfGes. zu dem Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24. November 1933 (RGBl. I S. 1000) eingefügt und durch § 8 Ziff. 3 des Ges. über Reichsverwreisungen vom 23. März 1934 (RGBl. I S. 213) geändert worden. Rechte des Privatklägers. § 385 (1) Insoweit in dem Verfahren auf erhobene öffentliche Klage die Staatsanwaltschaft zuzüziehen und zu hören ist, wird in dem Verfahren auf erhobene Privatklage der Privatkläger zugezogen und gehört. Desgleichen sind alle Entscheidungen, welche dort der Staatsanwaltschaft bekanntgemacht werden, hier dem Privatkläger bekanntzugeben. (2) Es werden jedoch die auf richterliche Anordnung ergehenden Ladungen nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern durch die Geschäftsstelle bewirkt. (3) Zwischen der Zustellung der Ladung des Privatklägers zur Hauptverhandlung und dem Tage der letzteren muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen. (4) Das Recht der Akteneinsicht kann der Privatkläger nur durch seinen Anwalt ausüben.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 176 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 176) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 176 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 176)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland in der am 1. Januar 1949 geltenden Fassung, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 1-300).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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