Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland 1949, Seite 166

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 166 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 166); 186 Viertes Buch gründet werden soll, ist nur dann zulässig, wenn wegen dieser Handlung eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist, oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. Allgemeine Bestimmungen über den Antrag. § 365 Die allgemeinen Bestimmungen über Rechtsmittel finden auch bei dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Anwendung. Inhalt und Form des Antrags. § 366 (1) In dem Antrag müssen der gesetzliche Grund der Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Beweismittel angegeben werden. (2) Von dem Angeklagten und den im § 361 Abs. 2 be-zeichneten Personen kann der Antrag nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt Unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden. Entscheidung über die Zulassung. §367 (1) über die Zulassung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet das Gericht, dessen Urteil mit dem Antrag angefochten wird. Wird ein in der Revisionsinstanz erlassenes Urteil aus anderen Gründen als auf Grund des § 359 Nr. 3 oder des § 362 Nr. 3 angefochten, so entscheidet das Gericht, gegen dessen Urteil die Revision eingelegt war. (2) Die Entscheidung erfolgt ohne mündliche Verhandlung. Anm.: Durch § 26 der VO über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und der Rechtspflege vom 1. September 1939 (RGBl I S. 1658) war das Gericht ermächtigt worden, die Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auszusetzen. Durch Art. 6 der 3. VO zur Vereinfachung der Strafrechtspflege vom 29. Mai 1943 (RGBl. I S. 342) war Abs. 1 S. 2 neu gefaßt worden.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 166 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 166) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland 1949, Seite 166 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 166)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Deutschland in der am 1. Januar 1949 geltenden Fassung, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949 (StPO GVG Ges. SBZ Dtl. 1949, S. 1-300).

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