Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 98

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 98 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 98); 98 Zweites Buch Die Anklageschrift. § 200 (1) Die Anklageschrift hat die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat unter Hervorhebung ihrer gesetzlichen Merkmale und des anzuwendenden Strafgesetzes zu bezeichnen sowie die Beweismittel unef das Gericht, vor welchem die Hauptverhandlung stattfinden soll, anzugeben. (2) In den vor dem Reichsgerichte, den Oberlandesgerichten oder den Schwurgerichten zu verhandelnden Strafsachen sind außerdem die wesentlichen Ergebnisse der stattgehabten Ermittelungen in die Anklageschrift aufzunehmen. Das gleiche gilt in den vor dem Schöffengericht oder dem Amtsrichter zu verhandelnden Strafsachen, wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Anklage bildet oder wenn eine Voruntersuchung stattgefunden hat. In anderen Sachen können die wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen in die Anklageschrift aufgenommen werden. Amu.t Durch Art. 2 derJ. VO zur Vereinfachung der Strafrechtspflege vom 2 9. Mai 1943 (RGBl. 1 S. 342) war Abs. 2 neu gefaßt worden. Mitteilung der Anklageschrift an den Angeschuldigten §201 (1) Der Vorsitzende des Gerichts hat die Anklageschrift dem Angeschuldigten mitzuteilen und ihn zugleich aufzufordern, sich innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob er die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens Vorbringen wolle. Diese Vorschrift findet in den vor dem Schöffengericht oder dem Amtsrichter zu verhandelnden Sachen nur Anwendung, wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Anklage bildet oder wenn es sich um Vergehen handelt, bei denen das Ergebnis der Ermittlungen in die Anklageschrift aufgenommen worden ist.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 98 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 98) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 98 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 98)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 2. Oktober 1950, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 1-356).

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