Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 261

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 261 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 261); Gerichtsverfassungsgesetz 261 §7 . Ist jemand entgegen der Vorschrift des § 4 Abs. 2 des Gesetzes für dieselbe Wahlperiode als Schöffe für mehr als ein Gericht oder zugleich als Schöffe und als Geschworener gewählt worden, so hat er das Amt zu übernehmen, zu welchem er zuerst einberufen wird. §8 Wird ein Schöffe oder Geschworener nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes durch Beschluß des Kreistages oder der Stadtverordnetenversammlung abberufen, so ist dieser Beschluß dem Landgerichtspräsidenten zuzufertigen. War der Abberufene beim Landgericht tätig, so hat ihm der Landgerichtspräsictent den Beschluß zuzustellen und den Namen in der Schöffen-oder Geschworenenliste zu streichen. War der Abberufene beim Amtsgericht tätig, so hat der Landgerichtspräsident den Beschluß zur Zustellung und Streichung in der Schöffenliste an das Amtsgericht weiterzuleiten. §9 Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Zusammensetzung. § 29 (1) Die Schöffengerichte bestehen aus dem Amtsrichter als Vorsitzenden und zwei Schöffen. (2) (gegenstandslos) (3) § 25 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. Anm.: In Abs. 1 ist der S. 2 gestrichen (vgl. § 14 des nach § 28 abgedruckten Gesetzes, im übrigen die Anm. zu § 28). Abs. 2, der das erweiterte Schöffengericht betraf, ist gegenstandslos durch Kap. I Art. 1 § 1 Ziff. 3 der NotVO vom 14. Juni 1932, abgedruckt nach § 24. Befugnisse der Schöffen. § 30 (1) Insoweit das Gesetz nicht Ausnahmen bestimmt, üben die Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt im vollen Umfang und mit gleichem Stimm-;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 261 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 261) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 261 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 261)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 2. Oktober 1950, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 1-356).

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