Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 252

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 252 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 252); 252 Gerichtsverfassungsgesetz 2. folgende Organisationen: Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, Demokratischer Frauenbund Deutschlands, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe. §3 Die Landgerichtspräsidenten haben nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes den Vorsitzenden der Kreistage bzw. Gemeindevertretungen der kreisfreien Städte die Anzahl der zu wählenden Schöffen mitzuteilen. §4 Die Vorsitzenden der Kreistage bzw. Gemeindevertretungen der kreisfreien Städte teilen die Zahl der zu wählenden Schöffen unverzüglich den Kreisvorständen der in § 2 genannten demokratischen Parteien und Organisationen mit dem Ersuchen mit, Vorschlagslisten über die zu wählenden Schöffen bis zur Höhe der erforderlichen Zahl bis zum 31. Oktober 1949 in doppelter Ausfertigung einzureichen, andernfalls die Vorschläge nicht berücksichtigt werden können. Die Vorschlagslisten haben die in § o Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben zu enthalten. Eine Abschrift der Vorschlagslisten ist der zuständigen Kreispolizeibehörde zu überreichen. Diese hat die Vorschlagslisten zu überprüfen, insbesondere, ob sie den Vorschriften der §§ 10 bis l2 des Gesetzes genügenund dieVorsitzendender Kreistage bzw. Gemeindevertretungen der kreisfreien Städte durch die Räte der Stadt- und Landkreise auf etwaige Bedenken hinzuweisen. Die vorgeschlagenen Schöffen brauchen nicht Mitglied der vorschlagsberechtigten Parteien oder Organisationen zu sein. §5 Die Wahl der Schöffen und Geschworenen erfolgt durch die Kreistage bzw. Gemeindevertretungen der kreisfreien Städte aus den von den demokratischenParteien undOrganisationen eingereichten Vorschlagslisten in öffentlicher Sitzung im Laufe des Monats November des Wahljahres,;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 252 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 252) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 252 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 252)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 2. Oktober 1950, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 1-356).

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