Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 246

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 246 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 246); 246 Gerichtsverfassungsgesetz §2 (1) Die Wahl der nach § 1 von den Amtsgerichten benötigten Schöllen für die mit dem 31. Dezember 1951 ablaufenden Schöffenwahlperiode ist von den Kreistagen und den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte bis zum 30. April 1949 durchzuführen. (2) Gemäß § 3 der Verordnung vom 21. Dezember 1948 (ZVOB1. S. 588) muß die gleiche Anzahl männlicher und weiblicher Schöffen gewählt werden. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Regierungsblatt in Kraft. Brandenburg: Ausfülirungsbcstimmungen zum Gesetz vom 11. Februar 1949 über die Wald der Schöffen und Geschworenen (GVOB1. 1949 II S. 109) Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl der Schöffen und Geschworenen vom 11. Februar 1949 (GVB1. Teill Jahrgang 1949 Nr. 1 S. 1) wird folgendes bestimmt: §1 Als vorschlagsberechtigte Organisationen im Sinne des § 1 des Gesetzes werden anerkannt: der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund, die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, der Demokratische Frauenbund Deutschlands, die Freie Deutsche Jugend und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. §2 (1) Die Räte der kreisfreien Städte und Landkreise teilen den Kreisvorständen der demokratischen Parteien und Organisationen mit, wieviel Schöffen und Geschworene gewählt werden sollen und fordern sie spätestens am 6. Oktober vor Beginn;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 246 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 246) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 246 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 246)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 2. Oktober 1950, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 1-356).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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