Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 169

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 169 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 169); Wiederaufnahme eines Verfahrens 169 geeignet sind. In den vor dem Amtsrichter oder dem Schöffengerichte verhandelten Sachen können nur solche Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, welche der Verurteilte in dem früheren Verfahren einschließlich der Berufungsinstanz nicht gekannt hatte oder ohne Verschulden nicht geltend machen konnte. (2) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 5 ist die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten auch zulässig, wenn die beigebrachten Tatsachen oder Beweismittel allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Feststellung einer Tat oder einer früheren Verurteilung, auf die das Gericht die Anordnung einer Maßregel der Sicherung und Besserung gegründet hat, als unrichtig erscheinen lassen. Amn.i Abs. 2 ist durch Art. 2 ZifF. 31 des AusfGes. zu dem Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung Vom 24. November 1933 (RGB1.I S. 1000) eingefügt worden. Durch Art. 6 der 3. VO zur Vereinfachung der Strafrechtspflege vom 29. Mai 1943 (RGBl. I S. 342) waren der § 359 neu gefaßt und die §§ 362 und 363 gestrichen worden. Einfluß auf die Vollstreckung. § 360 e (1) Durch den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Vollstreckung des Urteils nicht gehemmt. (2) Das Gericht kann jedoch einen Aufschub sowie eine Unterbrechung der Vollstreckung anordnen. Wiederaufnahme trotz Strafverbüßung oder Tod. §361 (1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird weder durch die erfolgte Strafvollstreckung noch durch den Tod des Verurteilten ausgeschlossen.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 169 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 169) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 169 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 169)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 2. Oktober 1950, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 1-356).

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