Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 149

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 149 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 149); Rechtsmittel 149 Scheidung beginnt, einzulegen. Die Einlegung bei dem Beschwerdegerichte genügt zur Wahrung der Frist, auch wenn der Fall für dringlich nicht erachtet wird. (3) Das Gericht ist zu einer Abänderung seiner durch Beschwerde angefochtenen Entscheidung nicht befugt. Dritter Abschnitt Berufung Zulässigkeit. §312 Die Berufung findet statt gegen die Urteile des Amtsrichters und des Schöffengerichts. NotVO vom 14. Juni 1932 (RGBl. I S. 285) Kap. I Art. 2 § 1: Die Rechtsmittel in Strafsachen, die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören, werden wie folgt beschränkt: 1. Gegen die Urteile des Amtsrichters und des Schöffenge- richts findet, vorbehaltlich der Bestimmung des § 313 der Strafprozeßordnung, nach Wahl des Berechtigten die Berufung an das Landgericht oder/die Revision an das Oberlandesgericht statt. Wer Berufung eingelegt hatte, darf nici)t mehr Revision gegen das Berufungsurteil ein-legen. (tfir .A-l y) Ml , Ci, j 2. Soll ein Urteil des Amtsrichters oder des Schöffengerichts angefochten werden, so hat der Anfechtungsberechtigte bei dem Gericht erster Instanz binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich die Erklärung abzugeben, daß er das Urteil anficht. Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginn't für ihn die Frist mit der Zustellung. 3. Der Beginn der Frist zur Anfechtung wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß gegen ein auf Ausbleiben des Angeklagten ergangenes Urteil die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgesucht werden kann.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 149 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 149) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 149 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 149)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 2. Oktober 1950, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 1-356).

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