Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 142

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 142 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 142); 142 Zweites Buch forderlichen Beweisaufnahmen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter. Anrn.i Vgl. Anin. zu § 283. Beschlagnahme statt Haftbefehl. §290 Liegen gegen den Flüchtigen, gegen welchen die öffentliche Klage erhoben ist, Verdachtsgründe vor, welche die Frlassung eines Haftbefehls rechtfertigen würden, so kann sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen durch Beschluß des Gerichts mit Beschlag belegt werden. Anm.i Vgl. Aum. zu § 283. Veröffentlichung der Beschlagnahme. § 291 Der die Beschlagnahme verhängende Beschluß ist durch den Deutschen Reichsanzeiger bekanntzumachen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch durch andere Blätter veröffentlicht werden. Anm.: Vgl. Amn. zu §§ 283 und 284. Wirkungen der Beschlagnahme. § 292 (1) Mit dem Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung in dem Deutschen Reichsanzeiger verliert der Angeschuidigte das Recht, über das in Beschlag genommene Vermögen unter Lebenden zu verfügen. (2) Der die Beschlagnahme verhängende Beschluß ist der Behörde mitzuteilen, welche für die Einleitung einer Pflegschaft über Abwesende zuständig ist. Diese Behörde hat eine Pflegschaft einzuleiten. Anm.: Vgl. Anm. zu §§ 283 und 284.;
Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 142 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 142) Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 142 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 142)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 2. Oktober 1950, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 1-356).

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