Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 102

Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 102 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 102); 102 Zweites Buch Wirkung der Ablehnung. §211 Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wiederaufgenommen werden. Anm.: Vgl. Anm. zu § 198. Beschleunigtes Verfahren. §212 (nicht mehr anwendbar) Anm.: Das beschleunigte Verfahren war zunächst durch § 22 der VO über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und der Rechtspflege vom 1. September 1939 (RGBl. I S. 1658) geändert worden und hat durch Art. III der Zust.VO vom 21. Februar 1940 (RGBl. I S. 405) eine grundsätzliche Neuregelung erfahren. § 212 ist durch Art. 5 § 21 Abs. 2 Ziff. 1 DurchfVO zur Zust.VO vom 13.März 1940 (RGBl. I S. 489) aufgehoben worden. Art. III der Zust.VO vom 21. Februar 1040 (RGBl. I S. 405): BeschleunigtesVcrfahren Voraussetzungen. §28 (1) Im Verfahren vor dem Amtsrichter kann der Staats-' anwalt schriftlich oder mündlich den Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren stellen, wenn der Sachverhalt einfach und die sofortige Aburteilung möglich ist. (2) In Jugendsachen findet das beschleunigte Verfahren keine Anwendung. Anklage und Anberaumung der Hauptverhandlung. §29 (1) Stellt der Staatsanwalt den Antrag, so wird ohne eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens die Hauptverhandlung sofort durchgeführt oder mit kürzester Frist anberaumt (2) Der Einreichung einer Anklageschrift bedarf es nicht. Wird eine Anklageschrift nicht eingereicht, so wird die Anklage;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und zahlreiche Nebengesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 2. Oktober 1950, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950 (StPO GVG Ges. DDR 1950, S. 1-356).

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