Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 31

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 31 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 31); 2. Kap. - allg. Best, für Ermittlungs- und gerichtl. Verfahren 1. §51 Beweiserhebung (1) Beweisgegenstände sind in der Hauptverhandlung vorzulegen; soweit diese Möglichkeit auf Grund der Beschaffenheit des Beweisgegenstandes nicht besteht, sind Fotografien, Zeichnungen oder Skizzen anzufertigen und zu den Akten zu nehmen. (2) Aufzeichnungen sollen im Original bei den Strafakten aufbewahrt werden. Sie sind in der Hauptverhandlung im erforderlichen Umfang zur Kenntnis zu bringen. Anmerkung: Vgl. augh Ziff. IV.5. der Beweisrichtlinie des Plenums des OG. Sie lautet: „5. Prüfung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen Beweisgegenstände sind in der gerichtlichen Hauptverhandlung durch Vorlage und Inaugenscheinnahme zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu ma-'chen. Beweisgegenstände, die in der Hauptverhandlung nicht vorgelegt werden können (z. B. materielle Spuren im Mikrobereich), sind durch Abbildungen oder Spurensicherungsprotokolle nachzuweisen. Aufzeichnungen sind im erforderlichen Umfang durch Verlesen von Schriftstücken, Äbspielen von Tonträgern oder in anderer Weise zur Kenntnis zu geben. Zu den Aufzeichnungen gehören auch Protokolle über Besichtigungen von Orten und Gegenständen, Rekonstruktionen, Untersuchungsexperimente, Aussagedemonstrationen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen (§ 104 StPO) und persönliche Notizen. Aufzeichnungen sind ebenfalls schriftliche Stellungnahmen von Beschuldigten oder Angeklagten zu der gegen sie erhobenen Beschuldigung (§105 Abs. 5 StPO) und schriftliche Stellungnahme von Zeugen (§ 225 Abs. 2 StPO), deren Verlesung in der Hauptverhandlung jedoch nur unter den Voraussetzungen der §§224 Abs. 2 , 225 Abs. 1 StPO zulässig ist. Schallaufzeichnungen über Vernehmungen von Beschuldigten oder Zeugen im Ermittlungsverfahren können zusätzlich zu schriftlichen Protokollen in der Beweisaufnahme verwendet werden, wem: sie den Anforderungen des § 106 Abs. 2 und 3 StPO entsprechen. Ihre Verwendung in der Hauptverhandlung ist auch dann zulässig, wenn der Vernommene auf die Wiedergabe der Schallaufzeichnung nach Abschluß der Vernehmung verzichtet hat. Die Bestätigung der Richtigkeit der Aufzeichnung sowie der Verzicht auf deren Wiedergabe müssen sich aus dem schriftlichen Vgrnehmungsprotokoll ergeben. Entsprechendes gilt für zusätzlich zu Vernehmungsprotokollen gefertigte Videoaufzeichnungen. Zusätzlich zu den schriftlichen Protokollen über Besichtigungen, Untersuchungsexperimente. Reken struktionen und Aussagedemonstrationen können Videoaufzeichnungen über derartige Vorgänge in der Beweisaufnahme wiedergegeben werden.“ Die RL ist weiterhin auszugsw. abgedr. als Anm. nach §8 Abs. 1, §§ 187. 190. 199, 201,222, 224. 225, 227. 228 und 357 StPO. Zweiter Abschnitt Besondere Formen der Mitwirkung der Bürger Vorbemerkung: Vgl. Art. 6 StGB sowie §4 StPO. §52 Schöffen Die Schöffen sind vom Volke gewählte, gleichberechtigte Richter. Sie erfüllen ihre Aufgaben im Strafverfahren, indem sie insbesondere - aktiv an den im Eröffnungsverfahren zu treffenden Entscheidungen, an der Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung und an der Urteilsfindung sowie an den Entscheidungen zur Vervvirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit teilnehmen; in den Betrieben und Wohngebieten an der Auswertung von Strafverfahren teilnehmen, die Ursachen und Bedingungen von Straftaten überwänden helfen und zur Beachtung der Gerichtskritik beitragen; - die kollektive Erziehung von straffällig gewordenen Bürgern und die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben unterstützen; - den gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege Hilfe bei der Beratung und Entscheidung von nicht erheblich gesellschaftswidrigen Vergehen gewähren. Anmerkungen: 1. Zur Leitung der Schöffentätig-.keit durch die Kreis- und Bezirksgerichte vgl. RV Nr. 2/78 des Ministers der Justiz vom 20.1.1978 (Dul B 2 - 2/78 und LI Nr. 32/86 des MdJ). 2. Zur Mitwirkung der Schöffen an der Erziehung und Kontrolle von auf Bewährung Verurteilten vgl. Hinweise des MdJ vom 1. 7. 1985 zur effektiven Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung (LI Nr. 20/85 des MdJ, insbes. S. 6f.). 3. Zur Entschädigung der Schöffen während der Ausübung ihres Amtes vgl. §§ 1-5. 12-14, 17 und 19 der EntsehädigungsAO (Reg.-Nr. hl.). § 53 Vertreter der Kollektive (1) Vertreter der Kollektive wirken zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten im Interesse der Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit am Strafver- 31;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 31 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 31) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 31 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 31)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 5., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 1-296).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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