Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 231

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 231 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 231); (3) Wird nach der Beantragung einer einstweiligen Anordnung wegen der darin geltend gemachter. Ansprüche eine Klage eingereicht, so sind die für die einstweilige Anordnung entstandenen Gebühren auf die des nachfolgenden Klageverfahrens anzurechnen. §9 Gebühren in Rechtsmittel-, Kassations- und Wiederaufnahmeverfahren (1) Die Bearbeitungs- sowie die Verhandlungsgebühr entstehen im Rechtsmittelverfahren sowie im Kassations- und im Wiederaufnahmeverfahren gesondert. Eine nach §6 Abs. 4 entstandene Bearbeitungsgebühr für die Anfertigung einer Kassationsanregung ist anzurechnen. (2) Im Falle der Zurückverweisung der Sache entsteht nur die Verhandlungsgebühr erneut. § 10 Gebühren für die Vollstreckung (1) Im Vollstreckungsverfahren entsteht für die Vertretung des Gläubigers, des Schuldners, eines durch die Vollstreckung betroffenen oder eines zur Anmeldung von Rechten aufgeforderten Dritten die Bearbeitungsgebühr zur Hälfte. Durch diese Gebühr wird die gesamte Tätigkeit während der Dauer der Vollstreckung abgegolten, sow'eit nicht nach Abs. 2 oder nach Abs. 4 ein weiterer Gebührenanspruch besteht. (2) Im Verfahren zum gerichtlichen Verkauf eines Grundstücks oder Gebäudes, eines Schiffes oder Schiffsbauwerkes entsteht für die Vertretung eines Beteiligten im Verkaufs- oder im Verteilungstermin die Verhandlungsgebühr zur Hälfte. Sie entsteht im Verfahren jedoch nur einmal. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Gebühren entstehen auch für die Vertretung eines Beteiligten im gerichtlichen Verfahren zur Beschränkung der Haftung eines Reeders und im gerichtlichen Verfahren zur Verteilung einer Entschädigung für ein in Volkseigentum übergegangenes Grundstück. (4) Für die Vertretung im Verfahren zur Entscheidung 1. über den Widerspruch eines Ehegatten gegen die Vollstreckung in das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen (§ 16 Abs. 2 Familiengesetzbuch, § 132 Abs. 2 Zivilprozeßordnung), 2. über Anträge auf Erklärung der Unzulässigkeit der Vollstreckung (§ 133 Zivilprozeßordnung), 3. über Beschwerden gegen in der Vollstreckung erlassene Beschlüsse (§ 135 Abs. 1 Zivilprozeßordnung) stehen dem Rechtsanwalt die Bearbeitungsgebühr sowie die Verhandlungsgebühr in voller Höhe gesondert zu. Eine Gebühr nach Abs. 1 ist auf die in die- Rechtsanwaltsgebührenordnung 14. sem Verfahren entstehende Bearbeitungsgebühr anzurechnen. III. Gebühren in Strafsachen § 11 Gebühren des Verteidigers (1) In Strafsachen beträgt die Gebühr für die Verteidigung eines Angeklagten 1. in Verfahren vor dem Kreisgericht 100 M bis 600 M und, wenn die Hauptverhandlung mehrere Tage dauert,ffür den zweiten und jeden weiteren Verhandlungstag je 50 M bis 300 M; 2. in Verfahren vor dem Bezirksgericht 100 M bis 700 M und, wenn die Hauptverhandlung mehrere Tage dauert, für den zweiten und jeden weiteren Verhandlungstag je 50 M bis 350 M; 3. in Verfahren vor dem Obersten Gericht 200 M bis 900 M und, wenn die Hauptverhandlung mehrere Tage dauert, für den zweiten und jeden weiteren Verhandlungstag je 100 M bis 400 M. (2) War der Rechtsanwalt nur im Ermittlungsver-■ fahren oder im gerichtlichen Verfahren nur außerhalb der Hauptverhandlung, im Verfahren über den Einspruch gegen die Entscheidung eines gesellschaftlichen Gerichts oder im Strafbefehlsverfahren tätig, so steht ihm eine Gebühr von 50 M bis 400 M zu. (3) Verteidigt der bereits im Strafbefehlsverfahren tätig gewesene Rechtsanwalt den Beschuldigten nach Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl auch in der Hauptverhandlung, so stehen ihm die entsprechenden Gebühren des Abs. 1 zu. Nach Abs. 2 entstandene Gebühren sind anzurechnen. (4) Die vorstehenden Gebühren stehen dem Rechtsanwalt für jede Instanz gesondert zu. Bei der Verteidigung mehrerer Angeklagter stehen ihm hinsichtlich jedes Angeklagten die Gebühren nach dieser Ordnung und seine Auslagen zu. (5) In Strafsachen, die wegen ihres Umfanges und ihrer Schwierigkeit einen außergewöhnlichen Arbeitsaufwand erfordern, kann dem Rechtsanwalt auf seinen Antrag eine die Höchstsätze der Absätze 1 und 2 übersteigende Gebühr bewilligt werden. In Verfahren vor dem Kreisgericht oder dem Bezirksgericht trifft diese Entscheidung der Minister der Justiz, in Verfahren vor dem Obersten Gericht der Präsident des Obersten Gerichts. § 12 Besondere Gebühren (1) Für die Einreichung einer Kassationsanregung oder eines Gesuchs um Wiederaufnahme des Verfahrens beträgt die Gebühr 50 M bis 200 M. Diese Gebühr ist auf die Gebühr anzurechnen, die der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im Kassationsverfah- 231;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 231 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 231) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 231 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 231)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 5., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 1-296).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Traditionsarbeit in der Abteilung und deren Erziehungswirksamkeit. Der Kampf um die Verleihung eines revolutionären Ehren- namens. Die Errichtung, Gestaltung und Nutzung von Traditionsstätten Formen, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten. Subversiver Kampf gegen die nationale Befreiungsbewegung, insbesondere.

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