Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 150

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 150 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 150); 2. Einführungsgesetz zum StGB und zur StPO 8.3. Über den Widerspruch des Ehegatten des Angeklagten gegen die Pfändung in das gemeinschaftliche Vermögen (§ 132 Abs. 1 ZPO) entscheidet die Kammer für Familienrecht des Kreisgcrichts (S 132 Abs. 2 ZPO). 8.4. Über den Antrag eines Dritten, die Pfändung für unzulässig zu erklären (§ 133 Abs. 1 Ziff. 2ZPO), entscheidet die zuständige Kammer für Zivilrecht oder Arbeitsrecht des Kreisgerichts (§133 Abs. 2 ZPO). 8.5. Die Vollziehung des Arrestbefehls wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht gehemmt. Das Prozeßgericht, dessen Entscheidung angefoch-ten wird, sowie das Rechtsmittelgericht können anordnen, daß die Vollziehung des Arrcstbefehls ausgesetzt wird. Die Entscheidung der zuständigen Kammer des Kreisgerichts ist bei der weiteren Vollziehung des Arrestbefehls zu berücksichtigen. Aufgrund der Entscheidung unzulässig gewordene Pfändungsmaßnahmen sind aufzuheben. 9. Auslagen des Arrestverfahrens (§7 der 2. DB zur StPO) ln Arrestverfahren werden keine Gerichtsgebühren (§ 164 ZPO) erhoben. Bei der Vollziehung des Ar-restbefchls, bei der Verwahrung der gepfändeten Vermögenswerte sowie durch Maßnahmen zu ihrem Schutz entstandene Aufwendungen sind Auslagen des Staatshaushalts (§362 Abs. 3 StPO, Ziff. 7 und 12 der Anlage zu Ziff. 1.1. der RV 25/75 vom 10. 12. 1975 - Kostenverfügung - [Dul B 2 - 25/75] i. d. F. der RV 4/79 vom 5.6. 1979 [Dul B 2 - 4/79] und der Änderung vom 22. 10. 1980 [Dul B2 - 25/75]) und dem auslagcnpflichtigen Angeklagten aufzucrlegen (§364 StPO). 10. Aufhebung der Pfändung (§9 der 2. DB zur StPO) 10.1. Der Geschädigte ist über sein Recht, die Vollstreckung in das gepfändete Vermögen des Verurteilten zu beantragen und über die Frist zur Wahrnehmung dieses Rechts mit der Zustellung des seinen Anspruch betreffenden Teils der gerichtlichen Entscheidung zu belehren. 10.2. Wurde der Arrestbefehl aus den in §3 Abs. 2 der 2. DB zur StPO genannten Gründen aufgehoben. hat der Sekretär des Kreisgerichts die Pfändungsmaßnahmen aufzuheben und erforderlichenfalls die gepfändeten Sachen an den Eigentümer oder an eine von ihm bevollmächtigte Person heraus-zu'geben. 10.3. Nach Abschluß der Vollstreckung hat der Sekretär die für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nicht mehr benötigten Sachen an den Eigentümer oder an eine von ihm beauftragte Person herauszugeben. Insoweit sind die Pfändungsmaßnahmen aufzuheben. Werden die Sachen durch den Staatsanwalt verwahrt, ist er durch deft Sekretär um deren Herausgabe zu ersuchen. 11. Die Gemeinsame Rundverfügung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft." 2. Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968 (GBl. I Nr. 3 S. 97) i. d. F. des Gesetzes vom 27. September 1974 über die Verfassung der Gerichte der DDR - Gerichtsverfassungsgesetz-(GBl. 1 Nr. 48 S. 457), des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Änderung der Strafprozeßordnung der DDR-StPO - (GBl. I Nr. 64 S. 597), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. April 1977 (GBl. I Nr. 10 S. 100), des Einführungsgesetzes vom 16. Juni 1977 zum Arbeitsgesetzbuch der DDR (GBl. I Nr. 18 S. 228) und des Gesetzes vom 27. Oktober 1983 über die Luftfahrt - Luftfahrtgesetz - (GBl. I Nr. 28 S. 277) § 1 Inkrafttreten des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung (1) Das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung treten am 1. Juli 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 in der geltenden Fassung; 2. Einführungsgesetz vom 31. Mai 1870 zum Strafgesetzbuch (RGBl. S. 195); 3. Gesetz vom 11. Dezember 1957 zur Ergänzung des Strafgesetzbuches - Strafrechtsänderungsgesetz - (GBl. I Nr. 78 S. 643); 4. Erste Durchführungsbestimmung vom 29. Januar 1958 zum Strafrechtsergänzungsgesetz (GBl. I Nr. 10 S. 110); 150;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 150 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 150) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 150 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 150)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 5., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 1-296).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der insbesondere des Ausschleusens von Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache diverse üntersuchungsvorgänge der Lageeinschätzung der von bis Abkommen zwischen der Regierung der und dem Westberliner Senat über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs und über die Regelung der Fragen von Enklaven durch Gebietsaustausch ergeben.

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