Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 149

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 149 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 149); 2. DB zur StPO 1.2 6. Aufgaben des S.ekretärs des Kreisgerichts bei der Vollziehung des Arrestbefehls des Prozeßgerichts (§ 5 Abs. 5 der 2. DB zur StPO) 6.1. Die Vollziehung des Arrestbefehls nimmt der Sekretär des Kreisgerichts auf Veranlassung des Vorsitzenden vor. Zuständig ist der Sekretär des für den Wohnsitz des Angeklagten zuständigen Kreisgerichts oder des Kreisgerichts, in dessen Bereich sich das Vermögen des Angeklagten befindet. Dies gilt auch für die Vollziehung eines Arrestbefehis auf Ersuchen eines höheren Gerichts oder eines Militärgerichts. 6.2. Für die Vollziehung des Arrestbefehls gilt Zif-fer4. In gerichtliche Verwahrung genommene gepfändete Sachen sind in geeigneten Räumlichkeiten des Kreisgerichts aufzubewahren. Wertintensive Sachen sind auf vertraglicher Grundlage in Wertgclas-sen der Kreissparkasse oder bei Genossenschaftsbanken zu verwahren. Gepfändete Geldbeträge (keine ausländischen Währungen) sind auf das Vcr-währkonto des Bezirksgerichts einzuzahlen. 6.3. Wurde der Arrestbefehl für ein anderes als das eigene Gericht vollzogen, ist diesem die Urschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden und ihm gleichzeitig mitzuteilen, wo die gepfändeten Sachen verwahrt werden. Ziffer5.1. ist entsprechend anzuwenden. 6.4. Der Sekretär hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der in Verwahrung genommenen gepfändeten Sachen zu veranlassen (z. B. sicherer Verschluß). Befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft, hat der Sekretär, soweit es sich als erforderlich erweist, den zuständigen Staatsanwalt zu ersuchen, Maßnahmen zum Schutz der gepfändeten Sachen durch die zuständigen staatlichen Organe zu veranlassen (§9 Abs. 2 und 3 der Haftfürsorgeverordnung vom 8. November 1979 - GBl. I Nr. 45 S. 470). 7. Sicherheitsleistung und Freigabe von bestimmten Beträgen auf Antrag des Angeklagten (§ 6 der 2. DB zur StPO) 7.1. Die Sicherheitsleistung ist durch Hinterlegung eines Geldbetrages in Mark oder in ausländischer Währung bei dem Staatlichen Notariat vorzunehmen (§ 39 Notariatsgesetz). Dabei werden Geldbeträge in Mark auf das Verwahrkonto des Bezirksgerichts cin-gczahlt und Zahlungsmittel fremder Währung dem Staatlichen Notariat übergeben. Das Staatliche Notariat informiert das Prozeßgericht, das den Arrestbefehl erlassen hat. Hat der Staatsanwalt den Arrestbefehl erlassen, ist bis zur Anhängigkeit des Verfahrens bei Gericht dieser zu informieren. 7.2. Die Sicherheitsleistung muß der Höhe des im Arrcstbefehl festgestellten Geldbetrages entsprechen. Sie tritt an die Stelle der gepfändeten Vermögenswerte des Angeklagten. 7.3. Aufgrund der Sicherheitsleistung ist durch Entscheidung des Prozeßgerichts von der weiteren Vollziehung des Arrestbefehis abzusehen; bereits durchgeführte Pfändungsmaßnahmen sind durch den Sekretär aufzuheben. Die Vermögenswerte sind nach Aufhebung der Pfändung an den Angeklagten oder an eine von ihm bevollmächtigte Person herauszugeben. 7.4. Auf Antrag des Angeklagten dürfen gepfändete Geldbeträge oder Forderungen freigegeben werden, mit denen Schadenersatzansprüche erfüllt werden sollen. Wurde der Arrestbefehl zur Sicherung der Verwirklichung einer anderen Zahlungsverpflichtung erlassen, können gepfändete Geldbeträge oder Forderungen auch zur Erfüllung anderer Verpflichtungen (z. B. Unterhaltsforderungcn, Rcchts-anwaltsgebühren) freigegeben werden. Eine Freigabe von Amts wegen ist unzulässig. In den Beschluß sind die Höhe des Geldbetrages sowie Name und Anschrift des Empfangsberechtigten, an den zu leisten der Drittschuldner ermächtigt wird, aufzunehmen. 7.5. Gepfändete Sachen dürfen auf Antrag des Angeklagten nur dann freigegeben werden, wenn durch die Festlegung von Bedingungen (z. B. Mitwirkung des Verteidigers, Feststellung des Zeitwertes der gepfändeten Sache, Verkauf von Kraftfahrzeugen nur an den VEB Maschincnbauhandel) gesichert ist, daß der Verkauf von Sachen zum Zeitwert vorgenommen wird, der Verkaufserlös an die Stelle der gepfändeten Sache tritt und zur Realisierung der Schadenersatzansprüche genutzt wird, zu deren Sicherung der Arrestbefehl erlassen wurde. 8. Rechtsmittel gegen den Erlaß des Arrestbefehis und seine Vollziehung (§8 der 2. DB zur StPO) 8.1. Das Recht zum Einlegen einer Beschwerde gemäß §§ 305 ff. StPO haben der Beschuldigte oder der Angeklagte, weitere vom Arrestbefehl und seiner Vollziehung Betroffene sowie der Staatsanwalt. Die Beschwerde ist zulässig gegen die richterliche Bestätigung oder ihre Ablehnung im Ermittlungsverfahren (§ 121 StPO), gegen den Erlaß, die Änderung oder Aufhebung des Arrestbefehis durch das Prozeßgericht sowie gegen seine Entscheidungen über die Entgegennahme einer Sicherheitsleistung oder die Freigabe von Geld oder Förderungen. 8.2. Das Verfahren bei Einlegen einer Beschwerde und bei Einwendungen gegen Entscheidungen oder Maßnahmen des Sekretärs bei der Vollziehung des Arrestbefehis richtet sich nach S 135 ZPO. 149;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 149 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 149) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 149 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 149)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 5., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 1-296).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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