Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 123

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 123 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 123); II. Einleitung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen 1.1. Durchführungsbestimmung sind Urteile in Strafsa- lichkeit und Beschlüsse über die Einweisung in stachen, Strafbefehle, Beschlüsse zur Verwirklichung tionäre Einrichtungen für psychisch Kranke, von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwort- II. Einleitung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen Vorbemerkung: Vgl. Ziff. I.1.-3. und 5. sowie Ziff. 11.7. und 8. der RV Nr. 14/75 des Ministers der Justiz (abgedr. als Anm. nach §6dieser DB). §2 Verwirklichupgsersuchen (1) Das zuständige Gericht (§340 Abs. 2 StPO) leitet die Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung durch Zustellung eines Verwirklichungsersuchens an das für die Verwirklichung der Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit oder einer anderen 1 gerichtlichen Maßnahme gemäß §339 Abs. 1 Ziffern 2 bis 4 StPO und den Vorschriften dieser Durchführungsbestimmung zuständige Organ ein. (2) Das Verwirklichungsersuchen enthält die mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehene Ausfertigung der Entscheidungsformel und die Aufforderung, die Entscheidung zu verwirklichen. Das Ersuchen ist zu siegeln. (3) Bei Strafen mit Freiheitsentzug (§3), Aufenthaltsbeschränkung (§§26 bis 32), staatlichen Kon-trollmaßnahmen (§ 39), staatlicher Kontroll- und Erziehungsaufsicht (§41), fachärztlicher Behandlung (§42), Aufenthalts-, Umgangs-, Besitz- und Verwendungsverboten (§43) und Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung (§52) enthält das Verwirklichungsersuchen eine mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehene Ausfertigung der gesamten Entscheidung oder - soweit der Vorsitzende des Gerichts dies bestimmt - der Urteilsformel mit einem Auszug aus den Entscheidungsgründen. (4) Wird eine rechtskräftig ausgesprochene Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit oder andere gerichtliche Maßnahme - in oder nach einem Rechtsmittelverfahren (§ 302 StPO), - in oder nach einem Kassationsverfahren (§§ 322, 325 StPO), - in einem Wiederaufnahmeverfahren (§335 StPO) oder - im Zusammenhang mit dem Absehen vom Vollzug einer Freiheitsstrafe (§ 36 Abs. 3 StGB) aufgehoben oder abgeändert, ist das Verwirklichungsersuchen zurückzuziehen oder unter Hervorhebung der Änderungen ein neues Verwirklichungsersuchen zuzustellen. Das neu erkennende Gericht hat die Verwirklichung unaufschiebbarer Entscheidungen, insbesondere über die Beendigung der Strafhaft, unverzüglich selbst zu veranlassen. § 3 Strafen mit Freiheitsentzug (1) Die Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung, in der eine Strafe mit Freiheitsentzug (§§38, 74 und 76 StGB) ausgesprochen wurde, ist durch Zustellung des Verwirklichungsersuchens und des Strafregisterauszuges an die zuständige Untersuchungshaftanstalt einzuleiten. Wurde im Verfahren ein psychiatrisches oder psychologisches Gutachten beigezogen, ist es abschriftlich beizufügen. Bei Jugendlichen ist außerdem die schriftliche Stellungnahme der Organe der Jugendhilfe zu übersenden. Anmerkung: Zur Mitteilung von erheblichen Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes (z. B. Amputation von Gliedmaßen„Anfallsleiden oder sonstigen schweren Erkrankungen) von Verurteilten, die sich nicht in Untersuchungshaft befunden haben, mit dem Verwirklichungsersuehen vgl. die RV Nr. 7/85 des Ministers der Justiz vom 25. 10. 1985 (1.1 Nr. 21/85 des MdJ). (2) Bei Beschlüssen, in denen - der Vollzug der mit der Verurteilung auf Bewährung angedrohten Freiheitsstrafe (§344 Absätze f bis 3 StPO), - die Jugendhaft wegen vorsätzlicher Nichterfüllung gerichtlich auferlegter Pflichten (§345 Abs. 2 StPO), - die Umwandlung der Geldstrafe in Freiheitsstrafe (§346 StPO), - der Vollzug der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe (§ 350 a StPO) oder - die nachträgliche Bildung einer Hauptstrafe (§355 StPO) angeordnet wird, ist der zuständigen Untersuchungshaftanstalt, soweit dies nicht schon früher erfolgte, ferner eine Ausfertigung des dem Beschluß zugrunde liegenden Urteils oder der Urteilsformel mit einem Auszug aus den Urteilsgründen oder eine Ausfertigung des Strafbefehls zu übersenden. § 4 Verkürzung, Aussetzung und Beendigung von gerichtlichen Maßnahmen Die Durchsetzung der folgenden Maßnahmen wird eingeleitet durch Zustellung einer Ausfertigung des rechtskräftigen Beschlusses 123;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 5., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 1-296).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer besonders bedeutsamen staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung bsw, ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit für den Gegner besonders interessant sind und vor seinen Angriffen geschützt werden müssen.

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