Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 297

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 297 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 297); Sachregister Fälligkeit der - 1.1. 23 (2) Löschung der 1.1. 25 (5) u. A (II. 4.10.) Tilgung der - 6. 26 (1) 27 (1) 29 (1) 32 (1) Umwandlung der in Freiheitsstrafe 1. 346 1.1. 25 u. A (II. 4.8. ff.) Verjährung der 1. 360 (2, 6) 1.1. 55 Verwirklichung der 1. 339 (1) 346 357 1.1. 23 ff. 25 A 2. 2 (1) 8 (2) Genehmigung Einziehung der bei Tätigkeitsverbot 1.1. 44 (2) zur Zeugenaussage 1. 28 29 Rückgabe der nach Ablauf der Frist für das Tätigkeitsverbot 1.1. 44 (4) Generalstaatsanwalt der DDR Abstimmung der Regelungen über Strafvollzug und Wiedereingliederung Strafentlassener mit dem 3. 63 (2) 3.1. 11 (2) Aufgaben des bei der Führung des Strafregisters 6. 2 Beantragung der Kassation durch den 1. 312 (1) 313 (3) Benachrichtigung des vom Ausgang des Strafverfahrens 1.1. 8 III. A (I. 4.1.) Festlegung der Bearbeitungsfristen im Ermittlungsverfahren durch den 1. 103 (2) Festlegung der Fristen zur Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen durch den - 1. 95 (3) Teilnahme des an Kassationsverhandlungen 1. 320 vorfristige Straftilgung durch den 6. 34 Vorschlagsrecht des zur Durchführung des Strafvollzugs und zur Wiedereingliederung Strafentlassener 3. 63 (3) 5. 11 (3) 12 Zuständigkeit des für die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung für Untersuchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug 1. 376 (2) Genossenschaften Anregung vorfristiger Straftilgung durch die - 6. 34 (2) Aufgaben der bei Wiedereingliederung Strafentlassener 5. 1 (2) 2 3 4 (2) 7 Aufgaben, Rechte und Pflichten der bei der Erziehung kriminell Gefährdeter 9. 1 (2) 3 (2, 4) 4 (1, 5, 6) 5 6 8 (3) Gerechtigkeit Garantien der und Gesetzlichkeit 1. 9 10 (2) 11 ff. 22 ff. im Strafvollzug 3. 2 3 Unabhängigkeit der Gerichte als Garantie der Gesetzlichkeit und 1. 9 Gericht s. auch Organe der Strafrechtspflege Zuständigkeit abschließende Entscheidung des in der Hauptverhandlung 1. 75 240 (2) 241 ff. 248 ff. Anhängigkeit des Verfahrens bei 1.187 (1) Aufgaben des Beschwerdegerichts 1. 308 309 Aufgaben des bei Auswertung des Verfahrens 1. 256 bei der Behandlung von Schadenersatzansprüchen 1. 198 A 310 A bei der Durchführung der Hauptverhandlung 1. 211 ff. bei der Einleitung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen 1. 340 (2) 1.1. 2 ff. II. A bei der Festlegung der Bewährung am Arbeitsplatz 1. 343 bei der Feststellung der Wahrheit 1. 2 (1) 8 38 V 39 A 40 A 42 A 43 A 69 74 A 199 A 202 A 222 u. A 228 A 291 298 bei der Unterstützung des gesellschaftlichen Anklägers und gesellschaftlichen Verteidigers 1. 54 (3) bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung 1. 197 198 A (2.1., 2.2.) 199 ff. bei der Wahrheitsfindung 1. 2 (1) 8 ff. 22 ff. 69 156 222 ff. bei Gewährleistung der Mitwirkung der Bürger im Rechtsmittelverfahren 1. 296 bei Verwirklichung besonderer Pflichten Jugendlicher 1. 345 1.1. 18 ff. 22 A bei Verwirklichung der L.rafaussetzung auf Bewährung 1. 350 351 1.1. 17 u. A bei Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung 1. 342 ff. 1.1. 12 ff. 16 A im Ermittlungsverfahren 1. 121 124 126 127 132 ff. im Eröffnungsverfahren 1. 187 ff. 198 A (2.1., 2.2.) Aussetzung der Verwirklichung der Entscheidung des bei Antrag auf Befreiung von den Folgen der Fristversäumung 1. 82 (2) Ausspruch von Strafen nur durch ein 1. 11 (1) Belehrung und Anhörung des Verurteilten durch das über die Übergabe zum Strafvollzug 4. 2 Benachrichtigung der zuständigen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen über den Ausgang des 297;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung der strafbaren Handlungen erkennbar sind oder erscheinen, werden bereits vor der ersten Beschuldigtenvernehmung wesentliche Bedingungen der späteren Aussagetätigkeit Beschuldigter festgelegt.

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