Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 237

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 237 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 237); Haftfürsorgeverordnung 10. der Fürsorge- und Schutzmaßnahmen zuständig sind, erstattet. Das gilt nicht, soweit sich aus speziellen Rechtsvorschriften ergibt, daß diese Aufwendungen auf andere Weise beglichen werden. Anmerkung: Vgl. Anm. zu § 8 Abs. 1 dieser VO. (3) Die Räte der Kreise, Stadtbezirke, Städte und Gemeinden haben gegenüber dem Beschuldigten ein Rückgriffsrecht in Höhe der gemäß Abs. 2 erstatteten Aufwendungen. Der Anspruch ist unverzüglich nach Erstattung der Aufwendungen geltend zu machen. Das Rückgriffsrecht ist ausgeschlossen, soweit dem Beschuldigten ein Entschädigungsanspruch gemäß Abs. 1 Satz 2 zuerkannt wurde. Für die Einziehung der Aufwendungen gelten die Rechtsvorschriften über die Vollstreckung wegen Geldforderungen der Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen. Anmerkung: Z. Z. gilt die VO vom 6.12.1968 über die Vollstreckung wegen Geldforderungen der Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen (GBl. II 1969 Nr. 6 S. 61). §9 Weiterer Anwendungsbereich (1) Zur Gewährleistung von Fürsorge- und Schutzmaßnahmen bei Verhaftungen obliegen dem Staatsanwalt gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. April 1977 über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 10 S. 93) und § 129 der Strafprozeßordnung die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie den Untersuchungsorganen. (2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten entsprechend, wenn infolge der vorläufigen Festnahme eines Beschuldigten, der Verhaftung eines Angeklagten oder des Vollzuges einer Strafe mit Freiheitsentzug Fürsorge- und Schutzmaßnahmen notwendig sind. (3) Bei Fürsorge- und Schutzmaßnahmen, die während des Vollzuges von Strafen mit Freiheitsentzug erforderlich werden, haben die zuständigen Strafvollzugseinrichtungen und Jugendhäuser die gemäß den §§ 4 bis 7 zuständigen staatlichen Organe um die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zu ersuchen und die weiteren sich daraus ergebenden Aufgaben wahrzunehmen. §10 Beschwerde (1) Gegen Entscheidungen und Maßnahmen der staatlichen Organe, die gemäß den §§ 4 bis 7 für die Durchführung von Fürsorge-und Schutzmaßnahmen zuständig sind, sowie gegen Entscheidungen bei der Erstattung von Aufwendungen und der Ausübung des Rückgriffsrechts gemäß § 8 Absätze 2 und 3 kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung oder Maßnahme Betroffene ist über das Beschwerderecht zu belehren. (2) Soweit das Beschwerdeverfahren nicht in speziellen Rechtsvorschriften anderweitig geregelt wird, ist die Beschwerde mündlich oder schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung oder Maßnahme bei dem staatlichen Organ einzulegen, das die Entscheidung oder die Maßnahme getroffen hat Uber die Beschwerde ist innerhalb 1 Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist mit einer Stellungnahme, 1. soweit sie sich gegen die Entscheidung oder die Maßnahme des Rates einer Gemeinde, eines Stadtbezirkes oder einer Stadt richtet dem Rat des Kreises, 2. soweit sie sich gegen die Entscheidung oder die Maßnahme des Fachorgans eines örtlichen Rates richtet, dem zuständigen Fachorgan des übergeordneten Rates zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist von der Weiterleitung der Beschwerde zu unterrichten. Der Rat des Kreises oder das zuständige Fachorgan des übergeordneten Rates haben innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig über die Beschwerde zu entscheiden. (3) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Entscheidungstermins zu geben. (4) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde kann das für die Entscheidung zuständige Organ die Durchführung der angefochtenen Entscheidung oder Maßnahme aussetzen. 237;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 237 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 237) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 237 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 237)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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