Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 225

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 225 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 225); Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke 7, §20 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Anmerkungen: 1. Vgl. auch Ziff. V. des PrBOG vom 24. 7.1968 zum EinwG (NJ 1968 H. 16 S. 504) i. d. F. des Beschl. vom 10.12.1975 (NJ 1976 H. 1 S. 29). Sie lautet: „V. Zeitliche Geltung Auf Kranke, die vor dem 1. Juli 1968 auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen eingewiesen wurden und sich in einer Einrichtung gemäß § 3 Abs. 1 befinden, findet das Verfahren nach §§ 11 und 12 keine Anwendung; jedoch ist auch bei diesen Kranken, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ein Aufhebungsverfahren nach § 14 durchzuführen (§ 20).“ 2. Vgl. hierzu ferner die Anweisung des Ministers für Gesundheitswesen vom 12. 8.1968 über die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke getroffenen Einweisungen durch Anordnung (VuM des MfG Nr. 18/68). Sie lautet: „1. Die Kreisärzte sowie die Ärztlichen Direktoren der psychiatrischen Krankenhäuser und die Leiter der psychiatrischen Pflegeeinrichtungen im Territorium des Bezirkes sind sofort dahingehend zu informieren: I. 1. Auf Anordnungen, durch die Kranke vor dem 1. Juli 1968 gemäß den vor Inkrafttreten des Gesetzes angewandten Bestimmungen zwangsweise eingewiesen wurden, finden die §§ 11 und 12 des Gesetzes keine Anwendung. Diese Anordnungen sind bereits unbefristet getroffen. Das bedeutet, daß eine Aufhebung dieser bisherigen Anordnungen gemäß § 8 des Gesetzes oder eine Umwandlung in zunächst befristete ärztliche Anordnungen gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes nicht möglich ist; Anträge auf unbefristete Einweisung durch gerichtlichen Beschluß von dem Antragsverpflichteten des § 11 Abs. 2 des Gesetzes nicht mehr zu stellen sind und ein gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über diese Einweisungen nicht stattfindet (§11 Abs. 1 und §12); diese vorstehenden Ausführungen auch für Anordnungen, die in der Zeit von 6 Wochen vor dem 1. Juli getroffen wurden, zutr.effen. 1.2. Über die Aufhebung unbefristeter Einweisungen entscheidet nach Inkrafttreten des Gesetzes das Gericht gemäß § 14 des Gesetzes. Das gilt daher auch für die vor dem 1. Juli 1968 bereits unbefristet angeordneten Einweisungen. Daraus folgert, daß auch für die vor dem 1. Juli 1968 getroffenen und bereits unbefristet geltenden Einweisungen durch Anordnung die Antragspflichten auf Aufhebung gemäß § 14 Abs. 1 wahrzunehmen sind (Leiter der Krankenhäuser und bei Pflegeeinrichtungen die für die psychiatrische Betreuung verantwortlichen Ärzte) sowie die Antragsberechtigungen gemäß § 14 Abs. 2 und 3 bestehen (eingewiesener Kranker oder gesetzlicher Vertreter oder der Angehörige, der die persönliche Pflege des Kranken übernehmen will); das gerichtliche Verfahren (auf Antrag) und die Rechtsmittel gemäß § 14 Abs. 4 bis 6 und § 15 erfolgen; keine Kosten durch das Gericht erhoben werden (§ 16); die Überprüfung der Fortdauer der Einweisung in der Einrichtung gemäß § 13 auch für diese Anordnungen erforderlich und durch die Leiter der JCranken-häuser bzw. die für die psychiatrische Betreuung verantwortlichen Ärzte der Pflegeeinrichtungen vorzunehmen ist. 2. Diese Anweisung ist getroffen in Verbindung mit Abschnitt V. des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts der DDR vom 24. Juli 1968 zum Gesetz über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke vom 11. Juni 1968 - I Pr 1 - 112 - 3/68 und mit Ziffern 2 und 3 der Information des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR I Pr. 2 23 68 zu diesem Beschluß. 3. Die Durchführung dieser Anweisung ist sofort zu sichern.“ 15 StPO 225;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 225 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 225) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 225 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 225)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Die hier thesenhaft aufgestellten Seb-aüptungen sollen im folgenden bewiesen werden. Die Beweist ;St raf Verfahrens recht der und in der lebenden ausländischen Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die sich aus dem Staatsbürgerschaftsgesetz der ergeben, Beratung und Unterstützung zu gewähren.

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