Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 192

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 192 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 192); 3.1 1. DB zum Strafvollzugsgesetz Zu §16 StVG: §8 Der Vollzug der Haftstrafe erfolgt in der Regel in nicht ständig verschlossenen Verwahrräumen. Zu § 18 StVG: §9 (1) Der Vollzug der Freiheitsstrafe an Jugendlichen erfolgt in der Regel in nicht verschlossenen Verwahrräumen. Im Interesse der Sicherheit und der Erziehung der Jugendlichen können Verwahrräume zeitweilig verschlossen werden. (2) Die Freiheitsstrafe an Jugendlichen kann in ständig verschlossenen Verwahrräumen durchgeführt werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit unbedingt erforderlich ist oder damit Störungen des Erziehungsprozesses verhindert werden können. (3) Die Entscheidung darüber treffen die Leiter der Jugendhäuser. Zu § 19 StVG: §10 Der Vollzug der Jugendhaft erfolgt in der Regel in nicht ständig verschlossenen Verwahrräumen. Zu §20 StVG: §11 (1) In einem Einführungsgespräch sind die Strafgefangenen mit allen Anforderungen und Bedingungen vertraut zu machen, die sich für sie aus dem Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug ergeben. Insbesondere sind die Strafgefangenen über ihre Rechte und Pflichten und die Ordnungs- und Verhaltensregeln zu belehren. Die Belehrung ist regelmäßig aktenkundig zu wiederholen. (2) Während der Aufnahme ist auf der Grundlage von Gesprächen mit dem Strafgefangenen, der Auswertung seiner Verhaltensweisen sowie der Aktenunterlagen eine Einschätzung seiner Persönlichkeit vorzunehmen. Die Einschätzung bildet die Grundlage für die erforderlichen Entscheidungen über die Einteilung in ein Kollektiv, die durchzuführenden Erziehungsund Bildungsmaßnahmen, den Arbeitsein- satz und die Verwendung der Arbeitsvergütung sowie die Vorbereitung der Wiedereingliederung. (3) Die im Verlauf der Aufnahme getroffenen Entscheidungen sind, soweit kein Aufnahmeverfahren erforderlich ist, dem Strafgefangenen im Aufnahmegespräch mitzuteilen und ihm zu erläutern. (4) Aufnahmeverfahren sind vor allem mit Jugendlichen sowie mit jungen Strafgefangenen und mit solchen Strafgefangenen durchzuführen, bei denen das unter Beachtung der Persönlichkeit, der Straftat und der Strafdauer für die Gestaltung des Erziehungsprozesses und der Vorbereitung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben für erforderlich gehalten wird. (5) Im Aufnahmeverfahren ist eine gründliche Einschätzung der Persönlichkeit des Strafgefangenen vorzunehmen. Wenn erforderlich, sind Ärzte, Psychologen und bei Jugendlichen die Lehrkräfte der Berufsschulen der Jugendhäuser einzubeziehen. Das Erziehungsprogramm ist mit dem Strafgefangenen ausführlich zu beraten. Bei Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten über den Inhalt des Erziehungsprogramms zu informieren. §12 (1) Bei der Einteilung der Strafgefangenen in die Kollektive sind unter Beachtung der Erfordernisse der sicheren Verwahrung, insbesondere die Erziehungssituation in den jeweiligen Kollektiven, die Charaktereigenschaften und das zu erwartende Verhalten des Strafgefangenen im Kollektiv und der mögliche Einfluß auf andere Strafgefangene, die Erfordernisse des Arbeitseinsatzes, vorgesehene Maßnahmen der beruflichen Ausbildung und Allgemeinbildung sowie psychische und physische Auffälligkeiten zu berücksichtigen. (2) Mit den Strafgefangenen sind regelmäßig, mindestens halbjährlich, Erziehungsgespräche zu führen. In den Erziehungsgesprächen sind das allgemeine Verhalten und die Entwicklung des Strafgefangenen einzuschätzen, die Abrechnung erteilter Aufträge vorzunehmen und Festlegungen für die Fortführung der Erziehung zu treffen, den Strafgefangenen bewegende Fragen zu erörtern und einer Klärung zuzuführen. 192;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 192 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 192) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 192 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 192)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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