Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 189

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 189 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 189); Kap. X Übergangs- und Schlußbestimmungen 3 Kapitel IX Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht §63 (1) Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft gewährleistet die Wahrung der Gesetzlichkeit beim Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und bei der Vorbereitung der W iedereingliederung. (2) Die vom Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei zur Durchführung dieses Gesetzes zu erlassenden Bestimmungen bedürfen der Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik kann dem Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Vorschläge zum Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug unterbreiten. §64 (1) Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft über die Wahrung der Gesetzlichkeit beim Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und bei der Vorbereitung der Wiedereingliederung umfaßt: 1. die fristgemäße Einleitung des Vollzuges und die richtige Strafzeitberechnung, 2. die Wahrung der Rechte und die Durchsetzung der Pflichten der Strafgefangenen, 3. die ordnungsgemäße Durchführung des Vollzuges, besonders hinsichtlich der Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Erziehung und Bildung, die Arbeitszeit, den Ge-sundheits- und Arbeitsschutz, die Arbeitsvergütung, die Unterbringung, Versorgung und medizinische Betreuung der Strafgefangenen sowie die Einhaltung Kapitel X Übergangs- und Schlußbestimmungen §65 Der Ministerrat sowie der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei erlassen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen. §66 (1) Strafen mit Freiheitsentzug, deren Verwirklichung am Tage des Inkrafttretens der Bestimmungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Strafvollzugseinrichtungen und Jugendhäusern, 4. die Entscheidung der Leiter der Strafvollzugseinrichtungen und der Jugendhäuser über den Aufschub und die Unterbrechung des Vollzuges sowie die Antragstellung der Strafaussetzung auf Bewährung und die Überweisung in den allgemeinen bzw. erleichterten Vollzug, 5. die umfassende Vorbereitung der Wiedereingliederung. (2) Die mit der Aufsicht über den Vollzug beauftragten Staatsanwälte sind berechtigt und verpflichtet: 1. von den Leitern der Strafvollzugseinrichtungen und Jugendhäuser Auskünfte über alle den Vollzug und die Vorbereitung der Wiedereingliederung betreffenden Fragen und Probleme zu verlangen, 2. den Leitern der Strafvollzugseinrichtungen und Jugendhäuser Weisungen zur Beseitigung festgestellter Rechtsverletzungen zu erteilen, 3. besondere Vorkommnisse mit Strafgefangenen zu überprüfen, 4. in die Vollzugsakten, Erziehungs- und andere den Vollzug betreffende Unterlagen Einsicht zu nehmen, 5. Beschwerden und Gesuche Strafgefangener zu bearbeiten und mit den Strafgefangenen Aussprachen zu führen, 6. ausgesprochene Disziplinarmaßnahmen, insbesondere die Durchführung des Arrestes sowie die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen zu überprüfen. dieses Gesetzes bereits eingeleitet war, sind auf der Grundlage dieses Gesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Bestimmungen weiter zu vollziehen. Anmerkung: Durch das 2. StÄG wurden die Strafarten „Arbeitserziehung“ und „Einweisung in ein Jugendhaus“ beseitigt (vgl. Ziff. I. 3., 5.-10. sowie Ziff. II. 2., 4.-7. der Anl. zu diesem Gesetz). 189;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 189 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 189) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 189 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 189)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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