Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 166

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 166 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 166); 2.1 1. DVO zum Einführungsgesetz zum StGB und zur StPO Anmerkung: Gern. § 14 Abs. 2 Ziff. 1.7. EGAGB mit Wirkung vom 1.1.1978 aufgehoben. Schlußbestimmungen §18 Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz erläßt der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Anmerkung: Bisher ist die 1. DVO zum EGStGB/StPO erlassen worden (Reg.-Nr. 2.1.). §19 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Anmerkung: Verkündet am 12.1.1968. 2.1. Erste Durchführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 6 S. 128) Grundsätze §1 (1) Verfehlungen sind Verletzungen rechtlich geschützter Interessen der Gesellschaft oder der Bürger, bei denen die Auswirkungen der Tat und die Schuld des Täters unbedeutend sind und die im Strafgesetzbuch oder in anderen Gesetzen als solche bezeichnet werden. (2) Eine Eigentumsverfehlung liegt vor, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände, wie des Schadens, der Schuld des Täters und seiner Persönlichkeit, geringfügig ist und der verursachte oder beabsichtigte Schaden den Betrag von 50 M nicht wesentlich übersteigt. In der Regel darf es sich dabei nur um eine erstmalige Tat handeln. (3) Verfehlungen verjähren in 6 Monaten. Anmerkungen: 1. Vgl. auch Ziff. 2.1. der RL Nr. 26 des Plenums des OG vom 24.3.1976 zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Schiedskommissionen (GBl. Sdr. Nr. 870). Sie lautet: Zur Beratung wegen Verfehlungen 2.1. Zur Abgrenzung zwischen Verfehlungen und Vergehen (Straftaten) 2.1.1. Die Schiedskommission muß eigenverantwortlich beurteilen, ob eine Verfehlung vorliegt. Kommt sie zu der Auffassung, daß die Handlung ein Vergehen ist, muß die Überprüfung durch die Volkspolizei gemäß §§ 32 Abs. 2 bzw. 33 Abs. 1 SchKO veranlaßt werden. Für die Abgrenzung der Verfehlungen gegenüber den Vergehen (Straftaten) gelten zunächst die allgemeinen Kriterien aller Verfehlungen, wonach die Auswirkungen der Tat und die Schuld des Bürgers unbedeutend sein müssen (§ 29 SchKO, §4 StGB, §1 VerfehlungsVO). Es sind tat- und täterbezogene Umstände entscheidend, die zur Tatzeit vorliegen oder sich unmittelbar aus der Tat ergeben. Es ist falsch, ein späteres Verhalten des Täters, wie unbegründetes zweimaliges Nichterscheinen vor der Schiedskommission, Ablehnung und Ungebührlichkeit gegenüber der Schiedskommission, Verlassen der Beratung, als geeignet anzusehen, die Tat-und Schuldschwere dahingehend zu erhöhen, daß die Handlung zum Vergehen wird. Hingegen kann Rückfälligkeit. des Täters bzw. mehrfache Begehung die Handlung zum Vergehen qualifizieren, wobei jedoch getilgte Strafen oder andere Maßnahmen nicht nachteilig wirken dürfen. Im einzelnen ist zu beachten: 2.1.2. Bei Eigentumsverfehlungen (§§ 160, 179 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 VerfehlungsVO, §29 Abs. 2 SchKO). Ein 50 M nicht wesentlich übersteigender Schaden kann beim Vorliegen der anderen Voraus- 166;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 166 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 166) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 166 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 166)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X