Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 144

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 144 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 144); 1.1 1. DB zur StPO (3) Von der Verwirklichung einer Strafe mit Freiheitsentzug hat die zuständige Strafvollzugseinrichtung oder das zuständige Jugendhaus das für den Entlassungsort gemäß Abs. 1 zuständige Wehrkreiskommando zu benachrichtigen. §10 Benachrichtigung anderer Organe Vom Ausgang des Strafverfahrens sind weitere staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen zu benachrichtigen, soweit durch den Minister der Justiz im Einvernehmen mit den Leitern dieser Organe und Organisationen eine Benachrichtigungspflicht festgelegt ist. §11 Benachrichtigung bei Aufhebung oder Abänderung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung Wird eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung in oder nach einem Rechtsmittel-verfahren (§ 302 StPO), in oder nach einem Kassationsverf ahren (§§ 322; 325 StPO) oder in einem Wiederaufnahmeverfahren (§ 335 StPO) aufgehoben oder abgeändert, sind die in den §§ 8 bis 10 genannten Organe von der neuen abschließenden Entscheidung zu benachrichtigen. Anmerkung: Vgl. Ziff. 1.4. der RV Nr. 14/75 des Ministers der Justiz. Sie lautet: „4. Benachrichtigung Die Angaben für die Benachrichtigung sind aus der Entscheidung des Gerichts und dem Protokoll der Beschuldigtenvernehmung zu entnehmen. 4.1. Benachrichtigung des Generalstaatsanwalts der DDR Strafregister Bei der Benachrichtigung sind anzugeben däs Aktenzeichen des Gerichts und das Aktenzeichen des Staatsanwalts, alle eintragungspflichtigen Haupt- und Zusatzstrafen; Rückfallstraftaten sind eindeutig auszuweisen; bei Verurteilung auf Bewährung auch die ausgesprochenen Verpflichtungen nach § 33 Abs. 3 und 4 StGB, bei Abweichung von den allgemeinen Vollzugsbedingungen die Festlegung der anderen Vollzugsart nach § 39 Abs. 5 StGB, bei Frauen als Familienname nur der Geburtsname, bei Männern, die nach § 7 FGB den Namen der Frau angenommen haben, Familien- und Geburtsname, die Personenkennzahl (PKZ), jeweils auf dem linken oberen Rand der Strafnachricht, Entscheidungsausfertigung bzw. formlosen Benachrichtigung. Angaben über Verurteilung zum Schadensersatz unterbleiben. Für die Benachrichtigung ist der Vordrude „Strafnachricht“ (Best-Nr. 220 90) oder in den vorgesehenen Fällen eine Entscheidungsausfertigung zu verwenden (siehe Anlage 2). Die Strafnachricht ist nicht zu falten.“ (Bei ausländischen Bürgern ist Ziff. 13. der RV 6/79 des Ministers der Justiz vom 16. 7.1979 [Dul B2 - 6/79] zu beachten.) „4.2. Benachrichtigung nach § 10 der 1. DB zur StPO Vom Ausgang des Strafverfahrens sind nach § 10 der 1. DB zur StPO folgende staatliche Organe, Einrichtungen und gesellschaftliche Organisationen zu benachrichtigen : 4.2.1. Rat des Kreises, Abteilung Volksbildung bei Verurteilung von Lehrern bei der Verurteilung Jugendlicher, soweit keine Urteilsausfertigung übersandt wird bei Verurteilung wegen Straftaten gegen Jugend und Familie, die Maßnahmen zur Sicherung der Interessen Minderjähriger zur Folge haben (die Entscheidung darüber trifft der Vorsitzende). 4.2.2. Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen bei der Verurteilung von auf medizinischem Gebiet tätigen Hochschulkadern, Angehörigen der mittleren medizinischen Berufe und der medizinischen Hilfsberufe bei Verurteilung wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheitsschutzes, die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zur Folge haben (die Entscheidung darüber trifft der Vorsitzende). 144;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 144 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 144) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 144 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 144)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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