Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 143

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 143 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 143); digen Staatsanwalt gesandt Es wird Bestandteil der Hauptakte. 7.3. Hat das Gericht bei einer Verurteilung auf Bewährung bzw. einer Strafaussetzung auf Bewährung festgelegt, daß keine Kontroll-maßnahmen erforderlich sind, können die Strafakten sofort an den zuständigen Staatsanwalt abgegeben werden.' Wird ein Widerruf der Bewährung oder IIL Benachrichtigugen Vorbemerkung: Vgl. auch Ziff. I. 4. der RV Nr. 14/75 des Ministers der Justiz (abgedr. als Anm. nach § 11 dieser DB). §7 Zuständigkeit Die Benachrichtigungen gemäß §§ 8 bis 11 sind durch das Gericht erster Instanz unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung vorzunehmen. §8 Benachrichtigung des Strafregisters und des Volkspolizeikreisamtes (1) Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Strafregister und das für die Hauptwohnung des Verurteilten zuständige Volkspolizeikreisamt sind von allen eintragungspflichtigen gerichtlichen Entscheidungen zu benachrichtigen. Anmerkung: Zur Benachrichtigung des Strafregisters von gerichtlichen Entscheidungen gegen ausländische Bürger vgl. Ziff. 13. der RV 6/79 des Ministers der Justiz vom 16. 7.1979 (Dul B 2 - 6/79). (2) Diese Benachrichtigung entfällt, wenn gemäß § 37 Abs. 3 oder § 74 Abs. 2 StGB im Urteil festgelegt wurde, daß die Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht in das Strafregister eingetragen wird. §9 Benachrichtigung des Wehrkreiskommandos (1) Von gerichtlichen Entscheidungen, die sich nicht im aktiven Wehrdienst oder Wehrersatzdienst befindende wehrpflichtige Bürger (§ 3 des Wehrpflichtgesetzes 111. Benachrichtigungen 1.1. 1 die Abgabe der Akte an ein Militärgericht (Ziff. II. 1.6.) notwendig, ist die Akte wieder anzufordem. 8. Benachrichtigung des Staatsanwalts Die Benachrichtigung nach § 6 Abs. 1 der 1. DB zur StPO erfolgt durch die Gerichte mit der Übergabe der Akten bzw. Verwirklichungshefte an den Staatsanwalt (siehe Anlage 3).“ vom 24. Januar 1962 [GBl. I Nr. 1 S. 2]) betreffen, sind zu benachrichtigen: a) das für die Hauptwohnung des Verurteilten zuständige Wehrkreiskommando, wenn der Verurteilte gemäß § 7 der Meldeordnung vom 15. Juli 1965 (GBl. II Nr. 109 S. 761) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 15. Juni 1972 über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik Meldeordnung - (MO) (GBl. II Nr. 39 S. 443) gemeldet ist, b) das für die Nebenwohnung des Verurteilten zuständige Wehrkreiskommando, wenn der Verurteilte über eine Nebenwohnung gemäß § 8 der Meldeordnung vom 15. Juli 1965 in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 15. Juni 1972 über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik Meldeordnung (MO) verfügt, c) das für die Hauptwohnung des Verurteilten zuständige Wehrkreiskommando, wenn der Verurteilte über mehrere Nebenwohnungen verfügt Anmerkung: Vgl. §6 des Gesetzes vom 24.1.1962 über die allgemeine Wehrpflicht (GBl. I Nr. 1 S. 2). (2) Die Benachrichtigung erfolgt über Verurteilungen zu Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, Entscheidungen über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke, Beschlüsse gemäß §§ 342 Abs. 6; 344 Absätze 1 bis 3; 349; 350 Abs. 3; 350 a StPO, abschließende Entscheidungen in Kassa-tions- und Wiederaufnahmeverfahren. 143;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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