Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 131

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 131 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 131); 9. Kap. Auslagen des Verfahrens 1 „Die Verwirklichung verjährt bei einer vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesproche-' nen Arbeitserziehung in 5 Jahren, Einweisung in ein Jugendhaus in 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils.“ Zur Verjährung der Verwirklichung von Geldstrafen, die vor dem 1. 7.1968 rechtskräftig ausgesprochen wurden, vgl. § 55 der 1. DB zur StPO (Reg.-Nr. 1.1.). (3) Der Vollzug von Haftstrafe, Jugendhaft und Strafarrest verjährt in einem Jahr. (4) Die Vollstreckung einer Todesstrafe verjährt in dreißig Jahren. (5) Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem das Urteil oder der Beschluß rechtskräftig geworden ist. (6) Die Verwirklichung einer Zusatzstrafe Neuntes Kapitel Auslagen des Verfahrens Vorbemerkung: Vgl. auch JKO (Reg.- Nr. 13.) sowie die dort abgedr. RV Nr. 25/75 des Ministers der Justiz (Kostenverfügung). Die Anl. zu Ziff. 1.1. der Kostenverfügung enthält eine Übersicht über die Auslagen des Staatshaushalts im Strafverfahren. Gerichtsgebühren werden in Strafsachen nicht erhoben. Vgl. dazu auch §§ 1 und 2 Abs. 1 der VO vom 15. 3.1956 über die Kosten in Strafsachen (GBl. I Nr. 32 S. 273). §362 Grundsatz (1) Jedes Urteil, jeder Strafbefehl, jede das Hauptverfahren endgültig einstellende oder abschließende Entscheidung und jeder Beschluß über die Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, der auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergeht, müssen bestimmen, wer die Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. (2) Auslagen des Verfahrens sind Auslagen des Staatshaushalts und notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten. (3) Auslagen des Staatshaushalts sind die Aufwendungen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens für die Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern, für Post-, verjährt mit der Verjährung der Verwirklichung der Hauptstrafe. §361 Ruhen der Verjährung der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (1) In die Verjährungsfrist ist die Zeit nicht einzurechnen, während der die Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht verwirklicht werden kann, weil sich der Verurteilte außerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik aufhält. Während der Bewährungszeit gemäß § 349 Absatz 4 ruht die Verjährung des Strafvollzuges. (2) Die Verjährung der Verwirklichung einer Strafe mit Freiheitsentzug ruht auch während ihres Vollzuges. Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für die Veröffentlichung der Entscheidung entstehen, soweit sie 3, M übersteigen. (4) Notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten sind dessen Aufwendungen bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Verfahren, insbesondere Verdienstausfall und Reisekosten sowie erstattungsfähige Kosten des gewählten Verteidigers des Angeklagten und des Rechtsanwaltes des Geschädigten. Anmerkungen: 1. Zur Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern vgl. §§6-10, 12 Abs. 1, §13 Abs. 1 und 3, §14 Abs. 1, §§ 17 20 der EntschädigungsAO (Reg.-Nr. 11.). 2. Vgl. ferner Anm. nach § 67 StPO. §363 Auslagen bei Geltendmachung von Schadensersatz (1) Hat der Geschädigte in einem Strafverfahren einen Schadensersatzantrag gestellt und wird im Verfahren über diesen Anspruch entschieden, sind hierfür keine Gerichtsgebühren zu berechnen. Sind durch die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches besondere Auslagen entstanden, 131;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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