Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 130

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 130 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 130); 1 Strafprozeßordnung StPO (3) Zur mündlichen Verhandlung sind die unmittelbar Betroffenen und der Staatsanwalt zu laden; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ist der Betroffene unbekannten Aufenthalts, kann auch in seiner Abwesenheit verhandelt werden. Die Vorschriften über die Durchführung der Hauptverhandlung erster Instanz gelten entsprechend. Das Gericht kann Beweise erheben. Anmerkung: Zur Vorführung des Verurteilten und zum Erlaß eines Haftbefehls im Widerrufsverfahren vgl. Ziff. III.2. (Auszug) des PrBOG vom 20.10.1977 zu Fragen der Untersuchungshaft (OG-Inf. Nr. 4/1977 S. 56). Sie lautet: „2 Liegen jedoch begründete Anhaltspunkte dafür vor, daß der auf Bewährung Verurteilte oder derjenige, dem Strafaussetzung auf Bewährung gewährt wurde, zur Widerrufsverhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheinen wird, ist das Gericht berechtigt, seine Vorführung anzuordnen (§§ 48, 203 Abs. 1, 357 Abs. 3 StPO). Es kann in diesen Fällen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §§122 ff. StPO erfüllt sind, bis zum Eintritt der Rechtskraft der Widerrufsentscheidung Haftbefehl erlassen (§§ 124 Abs. 1, 357 Abs. 3 StPO). Gleiches gilt, wenn sich der auf Bewährung Verurteilte oder derjenige, dem Strafaussetzung auf Bev/ährung gewährt wurde, nach Durchführung der Widerrufsverhandlung der Verwirklichung der Freiheitsstrafe zu entziehen sucht.“ Der weitere Text der Ziff. III. 2. dieses PrBOG ist als Anm. nach § 246 StPO ab-gedr. Der PrBOG ist ferner auszugsw. ab-gedr. als Vorbem. zu § 122 und als Anm. nach §§122, 123, 126, 127, 131 und 187 StPO. §358 Das Gericht kann in den Fällen der §§ 344 Absätze 1 bis 3, 350 a Absätze 1 bis 3 die Verhandlung und Entscheidung über den Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug mit einer gegen den Verurteilten anhängigen neuen Strafsache verbinden. Die Verbindung ist unbeschadet der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zulässig. Über den Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug ist in dem in der neuen Strafsache ergehenden Urteil zu entscheiden. Anmerkung: Vgl. Anm. zu §168 StPO. §359 Rechtsmittel (1) Dem Staatsanwalt steht gegen alle bei der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit getroffenen gerichtlichen Entscheidungen die Beschwerde zu, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. (2) Dem Verurteilten steht die Beschwerde gegen die zusätzlich zu einer Verwarnung ausgesprochene Verpflichtung zur unbezahlten gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit, die Anordnung des Vollzuges der bei der Verurteilung auf Bewährung angedrohten Freiheitsstrafe, die Umwandlung von Geldstrafe in Freiheitsstrafe, die Anordnung des Vollzuges der Freiheitsstrafe bei Widerruf der Strafaussetzung auf Bewährung, die Anordnung der Jugendhaft wegen Nichterfüllung gerichtlich auferlegter Pflichten, die nachträgliche Bildung einer Hauptstrafe sowie gegen die Anordnung von Maßnahmen zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung der Strafaussetzung auf Bewährung und zur Wiedereingliederung Vorbestrafter zu. §360 Verjährung der Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (1) Die Verwirklichung rechtskräftig erkannter Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit verjährt: 1. bei Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren in zwanzig Jahren; 2. bei Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren in zehn Jahren; 3. bei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren in fünf Jahren. (2) Die Verwirklichung einer Geldstrafe verjährt in drei Jahren. Anmerkung: Zur Verjährung der Verwirklichung einer bis zum 4. 5.1977 ausgesprochenen Arbeitserziehung oder Einweisung in ein Jugendhaus vgl. § 6 des 2. StÄG. Er lautet: 130;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 130 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 130) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 130 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 130)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren im Mittelpunkt der Schulungsarbeit.

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