Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 105

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 105 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 105); 4. Kap. gerichtliches Verfahren 1 Anmerkungen: X. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die gerichtliche Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung regelt § 11 des EinwG (Reg.-Nr. 7.). Beachte hierzu auch Ziff. IV.2. und IV.3. des PrBOG zum EinwG (abgedr. als Anm. nach §12 des EinwG). Zu der Verantwortung für die Durchsetzung gerichtlicher Einweisungen in psychiatrische Einrichtungen und den hierbei zu beachtenden Informationspflichten der Gerichte vgl. §§ 52, 53 der 1. DB zur StPO (Reg.-Nr. 1.1.). 2. Vgl. auch Ziff. III.2. (3. Abs.) des PrBOG zu Fragen der Untersuchungshaft (abgedr. als Anm. nach § 246 StPO). (5) Lag ein Schadensersatzantrag vor, ist der Geschädigte darüber zu unterrichten, in welcher Weise er seine Schadensersatzansprüche geltend machen kann. §249 Umwandlung der vorläufigen Einstellung Das Gericht kann die gemäß § 247 vorläufig eingestellten Verfahren endgültig einstellen, wenn 1. die Krankheit des Angeklagten sich als unheilbar erweist; 2. die gemäß §247 Ziffer 2 zu erwartende Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit rechtskräftig ausgesprochen wurde; 3. der Angeklagte gemäß § 247 Ziffer 3 in dem anderen Staat bestraft wurde; 4. die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung in Wegfall geraten sind. §250 Verweisung (1) Ergibt sich, daß das Gericht gemäß § 30 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder §§ 4, 11 Absatz 2 oder 14 Absatz 1 Ziffer 2 der Militärgerichtsordnung sachlich nicht zuständig ist, spricht es seine Unzuständigkeit aus und verweist die Sache an das sachlich zuständige Gericht (2) Beantragt der Staatsanwalt auf Grund des Ergebnisses der Hauptverhandlung bei dem Kreisgericht die Verweisung an das Bezirksgericht, hat das Kreisgericht die Verweisung auszusprechen. (3) Eines neuen Eröffnungsbeschlusses bedarf es nicht. §251 Entscheidung über Einstellung und Verweisung Die Entscheidungen gemäß §§ 247 bis 250 ergehen durch Beschluß des Gerichts. Sie können auch außerhalb der Hauptverhandlung erlassen werden. Anmerkung: Vgl. auch Ziff. IV.2. des PrBOG zum EinwG (abgedr. als Anm. nach § 12 EinwG Reg.-Nr. 7.). §252 Verhandlungsprotokoll Uber die Hauptverhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer innerhalb von 24 Stunden nach der Verkündung der Entscheidung zu unterschreiben. §253 Inhalt des Protokolls (1) Das Protokoll über die Hauptverhandlung muß enthalten: 1. den Ort, den Tag und die Zeit der Verhandlung; 2. die Namen der Richter und Schöffen, des Staatsanwalts, des gesellschaftlichen Anklägers, des gesellschaftlichen Verteidigers, des Protokollführers und des hinzugezogenen Dolmetschers; 3. die Bezeichnung der Straftat nach dem Eröffnungsbeschluß; 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger und gesetzlichen Vertreter; 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist; 6. die Angabe, daß die Zeugen und Sachverständigen über die Wahrheitspflicht und die Zeugen über ein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden sind; 7. die Angabe, daß Rechtsmittelbelehrung erfolgt ist (2) Das Protokoll muß den Gang und Inhalt der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben und die Einhaltung aller zwingenden Verfahrensvorschriften nach-weisen. Die im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge, die ergangenen Entscheidungen und die Urteilsformel sind in das Protokoll aufzunehmen. Anstelle der Protokollierung der Urteilsformel kann auf das beigefügte Urteil verwiesen werden. 105;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 105 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 105) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 105 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 105)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

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