Dokumentation der StPO der DDR vom 12.6.1979 in der Textausgabe-

Strafprozessordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Seite 93 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 93); ?4. Kap. gerichtliches Verfahren 1 Verteidigers hat das Gericht die Notwendigkeit der Anberaumung einer neuen Hauptverhandlung unter Beruecksichtigung der Bedeutung der Strafsache, der exakten Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der gesellschaftlichen Wirksamkeit zu pruefen. (4) Ueber Antraege auf Anberaumung einer neuen Hauptverhandlung entscheidet das Gericht. ?218 Unterbrechung der Hauptverhandlung (1) Eine bereits begonnene Hauptverhandlung kann unterbrochen werden. (2) Kuerzere Unterbrechungen innerhalb eines Verhandlungstages oder bis zum folgenden Wochentag ordnet der Vorsitzende an. Laengere Unterbrechungen beschliesst das Gericht (3) Die Unterbrechung einer Hauptverhandlung darf nicht laenger als insgesamt zehn Tage dauern; dabei bleiben Unterbrechungen bis zu drei Tagen unberuecksichtigt Anderenfalls ist die Hauptverhandlung neu zu beginnen. ?219 Verbindung von Strafsachen Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhaengigen Strafsachen zur gleichzeitigen Verhandlung anordnen, wenn dies zweckmaessig ist. Ein Zusammenhang der im ? 165 bezeichneten Art ist nicht erforderlich, jedoch ist ? 167 zu beachten. Anmerkung: Vgl. Anm. zu ? 168 StPO sowie Ziff. 19. des FrBOG vom 7.2.1973 zur hoeheren Wirksamkeit des Strafverfahrens (NJ 1973 H. 5 Beil. 1/73). Sie lautet: ?19. In verstaerktem Masse ist von der Verbindung gemaess ? 219 StPO Gebrauch zu machen, weil dadurch eine rationelle Verfahrensweise ermoeglicht wird. Eine Verbindung ist insbesondere dann zweckmaessig, wenn entweder die Auswirkungen mehrerer strafbarer Handlungen den gleichen gesellschaftlichen Bereich betreffen oder die einzelnen Straftaten bestimmte Gemeinsamkeiten aufweisen, so dass bei zusammenhaengender Betrachtung deren Gesellschaftswidrigkeit besser verdeutlicht wird. Diese Methode ist in allen Stadien des Verfahrens anzuwenden.? Gang der Hauptverbandlung ?220 Leitung der Hauptverhandlung (1) Das Gericht hat zur allseitigen Aufklaerung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persoenlichkeit des Angeklagten als Voraussetzung fuer die Feststellung seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit, einer gerechten Entscheidung und der gesellschaftlichen Wirksamkeit die Hauptverhandlung so zu leiten, dass dadurch das Vertrauen der Buerger zu ihrem Staat und ihre Mitwirkung zur Erziehung und Selbsterziehung des straffaellig gewordenen Buergers und zur Verhuetung weiterer Straftaten gefoerdert wird. (2) Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeklagten und die Aufnahme weiterer Beweise ist Sache des Vorsitzenden. Er hat dafuer zu sorgen, dass die Wuerde der Buerger und das Ansehen des Gerichts durch alle Prozessbeteiligten gewahrt werden. Personen, die die Ordnung stoeren, kann der Vorsitzende aus dem Verhandlungsraum weisen. (3) Wird eine im Rahmen der Verhandlungsleitung getroffene Anordnung des Vorsitzenden von einem Beteiligten beanstandet, entscheidet das Gericht. (4) Das Gericht kann gegen Personen, die die Wuerde des Gerichts verletzen, eine Ordnungsstrafe festsetzen. Anmerkung: Vgl. Ziff. 15. des PrBOG zur hoeheren Wirksamkeit des Strafverfahrens (abgedr. als Anm. nach ? 222 StPO). ?231 Beginn der Hauptverhandlung (1) Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf des Angeklagten, der Zeugen und Sachverstaendigen. (2) Der Vorsitzende gibt die Namen der Richter, Schoeffen, des Staatsanwalts, des Verteidigers, des gesellschaftlichen Anklaegers, des gesellschaftlichen Verteidigers und des Protokollfuehrers bekannt Er fordert die erschienenen Zeugen auf, bis zu ihrer Vernehmung den Sitzungssaal zu verlassen. Der Vertreter eines Kollektivs hat das Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung. (3) Hieran schliesst sich die Feststellung der Personalien des Angeklagten (? 106). 93;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1979, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981 (StPO DDR Ges. Best. 1979, S. 1-352).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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