Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 65

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 65 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 65); 65 3. KapJErmittlungsverfahren 1 zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen und zugleich als seinen Zustellungsbevollmächtigten benennen kann. Benennt der Beschuldigte oder Angeklagte einen gewählten oder einen ihm bestellten Verteidiger als seinen Zustellungsbevollmächtigten, sind die für ihn bestimmten Zustellungen an den Verteidiger vorzunehmen. Ist die öffentliche Ladung des Beschuldigten oder Angeklagten gern. § 185 StPO erforderlich, ist ihm, sofern sein Aufenthaltsort bekannt ist, analog § 265 StPO darüber hinaus die Ladung unter Angabe der ihm zur Last gelegten Straftat formlos mitzuteilen. Es können auch weitere geeignete Maßnahmen getroffen werden, um ihm die Ladung zur Kenntnis zu bringen. 10. Sind die hinterlegten Vermögenswerte durch rechtskräftigen Beschluß des Gerichts (§136 Abs. 3 StPO) in das Eigentum des Staates übergegangen, sind auf ein Verwahrkonto hinterlegtes Bargeld, Gegenwerte oder Erlöse anderer hinterlegter Vermögenswerte auf das Einnahmekonto des Rechtspflegeorgans zu überweisen, das die Sicherheitsleistung angeordnet hat (§ 136 Abs. 2 StPO). Andere hinterlegte Vermögenswerte als Bargeld sind durch dieses Rechtspflegeorgan vorher wie folgt verwerten zu lassen : 'Schmucksachen und Edelmetalle durch Übersendung an die Tresorverwaltung beim Ministerium der Finanzen; Valuta und sonstige Wertpapiere durch Einlieferung bei der Industrie-und Handelsbank; Kraftfahrzeuge für Maschinen- und Material wesen; durch Abgabe an das Staatliche Kontor sonstige Vermögensgegenstände durch Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher.“ (Nunmehr sind sonstige Vermögensgegenstände zu verkaufen. Die Bestimmungen über den gerichtlichen Verkauf von Pfandsachen [§§ 122, 123 ZPO] sind entsprechend anzuwenden.) cherheitsleistung werden im Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift durch das Gericht getroffen. (2) Der Beschuldigte oder der Angeklagte kann gegen die gemäß §§ 135 und 136 angeordneten Maßnahmen bei Gericht Beschwerde einlegen. Er ist darüber zu belehren. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Wurden die Maßnahmen durch den Staatsanwalt angeordnet, ist die Beschwerde beim übergeordneten Staatsanwalt einzulegen. §138 Fahndung (1) Liegt ein Haftbefehl oder liegen die Voraussetzungen eines Haftbefehls vor und ist der Beschuldigte oder der Angeklagte flüchtig, kann er durch den Staatsanwalt zur Fahndung ausgeschrieben werden. Das gleiche Recht hat das Untersuchungsorgan, soweit Gefahr im Verzüge vorliegt. (2) Der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan sind berechtigt, Beschuldigte oder Angeklagte, bei denen die Voraussetzungen eines Haftbefehls nicht gegeben sind, sowie Zeugen und Verdächtige zur Aufenthaltsermittlung auszuschreiben. §139 Steckbrief (1) Auf Grund eines Haftbefehls kann der Staatsanwalt einen Steckbrief erlassen, wenn der Beschuldigte oder der Angeklagte flüchtig ist oder sich verborgen hält. (2) Ohne Haftbefehl ist eine steckbriefliche Verfolgung nur zulässig, wenn ein Festgenommener entweicht. In diesen Fällen können auch die Untersuchungsorgane einen Steckbrief erlassen. (3) In dem Steckbrief ist der Verfolgte zu bezeichnen und zu beschreiben. Die Straftat, deren er verdächtigt ist, sowie Ort und Zeit ihrer Begehung sind anzugeben. (4) Die §§126, 134 gelten entsprechend. §137 Zuständigkeit and Beschwerde (1) Entscheidungen über die besondere Aufsicht Erziehungsberechtigter und die Si- S S StPO/Anmerkungen;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 1-320).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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