Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 188

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 188 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 188); 1. DB zum Straivollzugsgesetz 188 hohe Zielsetzungen enthalten. Sie sind mit den Strafgefangenen zu erörtern. Die Wettbewerbsergebnisse sind ständig zu analysieren und mit den Strafgefangenen auszuwerten. Die Führung des Wettbewerbs ist durch geeignete Maßnahmen der Fro-duktionspropaganda zu unterstützen. (2) Jährlich ist eine Neuererkonzeption für die Einbeziehung Strafgefangener in die Neuerer- und Rationalisatorenbewegung zu erarbeiten. Den Strafgefangenen sind konkrete Neuereraufträge zu erteilen. Zu ihrer Realisierung ist in erforderlichem Maße Unterstützung zu gewähren. Die Bearbeitung von Neuerervorschlägen Strafgefangener ist entsprechend den Rechtsvorschriften vorzunehmen. (3) In die Produktionsberatungen sind alle Strafgefangenen einzubeziehen. Die Produktionsberatungen sind zu nutzen, um bei den Strafgefangenen eine bewußte Einstellung zur Arbeit und die Verantwortung für die gewissenhafte Erfüllung der eigenen Arbeitsaufgaben sowie die des Arbeitsbereiches und für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes zu fördern. Hinweise und Vorschläge der Strafgefangenen sind zu bearbeiten. Zu §26 StVG: §22 Die Maßnahmen der staatsbürgerlichen Erziehung und allgemeinen Bildung sind fester Bestandteil der Ausgestaltung der arbeitsfreien Zeit. Sie sind auf der Grundlage langfristiger Programme durchzuführen. §23 (1) Allgemeinbildender Unterricht soll vorrangig mit jungen Strafgefangenen durchgeführt werden, die nicht das Ziel der 8. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule erreicht haben. Die erforderlichen Lernmittel werden durch die Strafvollzugseinrichtungen zur Verfügung gestellt. (2) Die Durchführung des Unterrichts erfolgt entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Volksbildung und dem Ministerium des Innern. Er wird nach den Lehrplänen des Ministeriums für Volksbildung in Form von Lehrgängen zur Erreichung des nächsthöheren Klassenzieles in Einzelfächern bzw. zur Abrundung der Allgemeinbildung durch Lehrkräfte aus Einrichtungen der Volksbildung erteilt. §24 Die kulturelle Selbstbetätigung umfaßt vor allem die Arbeit in Kulturgruppen, Arbeitsgemeinschaften und Zirkeln. §25 Zur Information über das politische, ökonomische, kulturelle und sportliche Geschehen, über aktuelle Tagesereignisse sowie zur Förderung der allgemeinen Bildung erhalten Strafgefangene, unabhängig von der Möglichkeit des eigenen Erwerbs von Presseerzeugnissen und Büchern, die Tageszeitung „Neues Deutschland“ und junge Strafgefangene und Jugendliche die Tageszeitung „Junge Welt“ kostenlos zur Verfügung gestellt. §26 Als sportliche Übungen können unter Berücksichtigung des Alters und des Gesundheitszustandes Gymnastik, leichtathletische Übungen und Mannschaftsspiele durchgeführt werden. Die Bildung sportlicher Interessengemeinschaften kann gestattet werden. Zu §28 StVG: §27 (1) Strafgefangene, denen konkrete Aufgaben und Verantwortung übertragen werden, sind gewissenhaft auszuwählen, in die Aufgaben einzuweisen, anzuleiten und zu kontrollieren. Ihre Aufgaben und ihre Verantwortung sind exakt abzugrenzen und schriftlich festzulegen. Die Strafgefangenen haben regelmäßig über die Durchführung ihrer Arbeit und die Wahrnehmung ihrer Verahtwortung Rechenschaft abzulegen. (2) Strafgefangene, denen im Rahmen des Arbeitseinsatzes konkrete Aufgaben und Verantwortung übertragen wurden, gelten nicht als Verantwortliche im Sinne der Rechtsvorschriften über den Arbeitsschutz.;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 188 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 188) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 188 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 188)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 1-320).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und der Hauptabteilung in Koordinierungsvereinbarungen festzulegen. niQ GtQoKzeitig ist zu sichern, daß der Abteilung politischoperative Informationen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X