Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 187

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 187 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 187); 187 1. DB zum Strafvollzugsgesetz 6 1. für zu Freiheitsstrafe verurteilte Strafgefangene im Arbeitseinsatz bei Erfüllung der Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung 18%, 2. für Jugendliche in der Berufsausbildung 35 % des Betrages, den Werktätige als Nettolohn bzw. Nettolehrlingsentgelt für die gleiche Arbeit erhalten würden, zu der die Strafgefangenen eingesetzt sind (nachfolgend Berechnungsgrundlage genannt). Bei Übererfüllung der Arbeitsnormen und der anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung erhöhen sich diese Prozentsätze. Bei Nichterfüllung vermindern sie sich. Zuschläge für gesundheitsgefährdende Arbeiten werden den Strafgefangenen in voller Höhe zur Arbeitsvergütung gewährt und sind von der Berechnungsgrundlage abzusetzen. (3) Bei Strafgefangenen, an deren Unterhaltsberechtigte die Zahlung laufenden Unterhalts durch die Strafvollzugseinrichtung bzw. das Jugendhaus erfolgt, wird der zu zahlende Unterhalt vor der Berechnung der Arbeitsvergütung von der Berechnungsgrundlage abgesetzt. (4) Für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben und Verantwortung gemäß § 28 Abs. 3 StVG kann eine Zulage zur Arbeitsvergütung gewährt werden. (5) Beim Vollzug der Haftstrafe und der Jugendhaft wird die Arbeitsvergütung nach Tagessätzen gewährt. (6) Für Arbeitsausfallzeiten, die durch Strafgefangene verschuldet wurden, wird grundsätzlich keine Arbeitsvergütung gewährt. §19 (1) Die Höhe der Rücklage und des dafür vorgesehenen monatlichen Ansammlungsbetrages ist individuell entsprechend den zu erwartenden Bedingungen der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben unter Mitwirkung der Strafgefangenen festzulegen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der Begleichung von Zahlungsverpflichtungen zu verfahren. (2) Die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen aus der Arbeitsvergütung bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Strafgefangenen. Das Einverständnis ist nicht erforderlich, wenn die Zahlungsverpflichtung durch eine vollstreckbare Entscheidung oder Urkunde bei der Strafvollzugseinrichtung bzw. dem Jugendhaus gel- tend gemacht wurde. Bei Vorliegen mehrerer Zahlungsverpflichtungen entscheidet der Leiter der Strafvollzugseinrichtung bzw. des Jugendhauses über die Rangfolge ihrer Erfüllung entsprechend dem Charakter der einzelnen Verpflichtungen und ihrer gesellschaftlich notwendigen Vorrangigkeit. Die Vollstreckung in die Vergütung ist ausgeschlossen. §20 (1) Der Betrag für den Einkauf von Waren sowie für Zuwendungen ergibt sich aus der Arbeitsvergütung nach Abzug des monatlichen Ansammlungsbetrages für die Rücklage und des monatlichen Betrages für die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen und wird im allgemeinen Vollzug durch die Höhe des Verfügungssatzes begrenzt. (2) Der Verfügungssatz für den monatlichen Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs, den Bezug von Tageszeitungen, Büchern und anderen Publikationen sowie für Zuwendungen an Angehörige der Strafgefangenen beträgt im erleichterten Vollzug und bei Jugendlichen bis zu 100 % und im allgemeinen Vollzug bis zu 75% der monatlichen Arbeitsvergütung. (3) Strafgefangene, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht in den allgemeinen Arbeitsprozeß eingegliedert werden können und keine Arbeitsvergütung erhalten, haben die Möglichkeit, sich für den Einkauf von ihren Angehörigen monatlich im allgemeinen Vollzug bis zu 30 M und im erleichterten Vollzug bis zu 50 M überweisen zu lassen. In besonderen Fällen kann durch die Strafvollzugseinrichtung bzw. das Jugendhaus Taschengeld gewährt werden. Zu §25 StVG: §21 (1) Als Grundlage für die Einbeziehung aller Strafgefangenen in den Produktionswettbewerb sind Wettbewerbskonzeptionen zu erarbeiten, die den Bedingungen des Arbeitsbereiches der Strafgefangenen und den Erfordernissen ihrer Erziehung zu hoher Arbeitsdisziplin, zur vorbildlichen Erfüllung der Arbeitsaufgaben und zu aktiver Mitarbeit entsprechen müssen. Die Konzeptionen sollen unter Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Strafgefangenen;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 1-320).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten . Die Aufnahme und Durchsuchung r? r: en, n; üh an -stände sowie die Sicherung von Beesissauria.

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