Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 146

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 146 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 146); 2 1. DB zur Strafprozeßordnung 146 Verwirklichung der Ausweisung zuzustellen. (2) Der Leiter der zuständigen Strafvollzugseinrichtung hat das Ersuchen um Verwirklichung der Ausweisung mindestens 12 Wochen vor der Entlassung des Verurteilten unter Angabe des Entlassungstermins dem gemäß § 37 Abs. 1 zuständigen Volkspolizeikreisamt zu übersenden. Anmerkung: Zur Anordnung von Ausweisungsgewahrsam vgl. § 8 Abs. 2 und 3 sowie § 9 Abs. 2 der VO vom 14.12. 1956 über den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der DDR (GBl. I 1957 Nr. 1 S. 1). Diese Absätze lauten: „§8 (2) Die Organe der Deutschen Volkspolizei können Ausweisungsgewahrsam bis zu 10 Tagen anordnen, wenn dies zur Vorbereitung oder zur Sicherung der Ausweisung notwendig ist. (3) Zur Vorbereitung der Ausweisung darf ein Ausländer nur dann in Gewahrsam genommen werden, wenn er fluchtverdächtig ist oder Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, daß er Ermittlungen über die Voraussetzungen einer Ungültigkeitserklärung der Aufenthaltsberechtigung erschwert. §9 (2) Über die Ungültigkeitserklärung einer Aufenthaltsberechtigung und über die Anordnung des Ausweisungsgewahrsams entscheidet das Ministerium des Innern, Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei. Das Recht zur Anordnung von Ausweisungsgewahrsam kann den Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei übertragen werden. u Gegen die Anordnung des Ausweisungsgewahrsams durch die Organe der Deutschen Volkspolizei ist die Beschwerde gemäß § 19 des VP-Gesetzes i. d. F. der Ziff. 8 der Anl. zum Gesetz vom 24. 6. 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. I Nr. 3 S. 49) zulässig. Maßnahmen zur Wiedereingliederung §39 Hat das Gericht gemäß §48 StGB auf staatliche Kontrollmaßnahmen erkannt, ist das Verwirklichungsersuchen an deft. Leiter des für die Hauptwohnung des Verurteilten zuständigen Volkspolizeikreisamtes zu richten. §40 (1) Hat das Gericht gemäß § 47 Abs. 1 StGB im Urteil festgelegt, daß vor der Entlassung aus dem Strafvollzug die Notwendigkeit besonderer Maßnahmen zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung des Verurteilten zu prüfen ist, hat der Leiter der zuständigen Strafvollzugseinrichtung über den zuständigen Staatsanwalt dem Gericht spätestens 12 Wochen vor der Entlassung eine Einschätzung der Entwicklung des Verurteilten während des Strafvollzuges zu übersenden. (2) Für die Verwirklichung der von dem Gericht gemäß § 47 Abs. 2 StGB festgelegten Maßnahmen ist der Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten, sowie der Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde zuständig, in deren Bereich der Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug seinen Wohnsitz nimmt (§ 59 Abs. 1 SVWG). Wurde dem Verurteilten Strafaussetzung auf Bewährung gewährt, ist das Gericht für die Verwirklichung dieser Maßnahmen zuständig. Mit dem Verwirklichungsersuchen ist dem Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten, eine Ausfertigung der gemäß § 47 Abs. 2 StGB getroffenen Entscheidung zu übersenden. (3) Das Gericht hat in Vorbereitung der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 2 StGB mit den für die Wiedereingliederung des Strafentlassenen zuständigen Organen (§ 59 Abs. 1 SVWG) zusammenzuarbeiten. Auf Verlangen des Gerichts hat der zuständige örtliche Rat bereits zu diesem Zeipunkt für den Strafentlassenen einen Arbeitsplatz nachzuweisen. Anmerkung: Das SVWG wurde mit Wirkung vom 5. Mai 1977 aufgehoben und durch das StVG und das WEG vom 7. 4.1977 ersetzt. An die Stelle von § 59 Abs. 1 SVWG ist § 4 Abs. 1 WEG getreten.;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 146 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 146) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 146 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 146)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 1-320).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X