Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 131

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 131 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 131); 131 II. Einleitung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen 2 ständigen Untersuchungshaftanstalt zuzustellen, wenn in einem Rechtsmittel verfahren die Rechtskraft einer Strafe mit Freiheitsentzug eintritt und sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet. Dies ist aktenkundig zu machen. Alle weiteren Maßnahmen trifft der Sekretär des Gerichts I. Instanz. 2.3. Die Aufgaben der Informationsstelle bzw. der Zentralregistratur Die Informationsstelle/Zentralreg:.stratur hat alle Fristen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu kontrollieren. Sie hat zu überwachen: die Frist gemäß § 5 der 1. DB zur StPO zur Einleitung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen; die Kontrolltermine, die der Vorsitzende-bei der Verwirklichung einer Verurteilung auf Bewährung oder Strafaussetzung auf Bewährung, der Auferlegung besonderer Pflichten gegenüber Jugendlichen und der öffentlichen Bekanntmachung bestimmt. Die Strafakten sind dem Vorsitzenden rechtzeitig vorzulegen; den Eingang des Nachweises der Zustellung des Verwirklichungsersuchens. 3. Verwirklichungsersuchen 3.1. Für jeden Verurteilten sind gesonderte Verwirklichungsersuchen gemäß § 2 der 1. DB zur StPO zu fertigen. 3.2. Die Angaben für das Verwirklichungsersuchen sind aus der Entscheidung des Gerichts zu entnehmen. Bei Strafen mit Freiheitsentzug sind auch das Untersuchungsorgan, das die Ermittlungen geführt hat, dessen Tagebuch-Nr. sowie die Personenkennzahl (PKZ) des Verurteilten auf dem Verwirklichungsersuchen anzugeben. 3.3. In den Fällen des § 2 Abs. 3 der 1. DB zur StPO ist das Verwirklichungsersuchen auf die Ausfertigung der Entscheidung bzw. der Entscheidungsformel mit dem Auszug aus den Gründen aufzudrucken (Muster siehe Anlage 1). Die vom jeweiligen Organ zu verwirklichende Maßnahme ist hervorzuheben. 3.4. In den übrigen Fällen ist für das Verwirklichungsersuchen der Vordruck „Verwirklichungsersuchen“ (Best.-Nr. 220 52) zu verwenden. In ihm ist die gesamte Entschei-dungsformel aufzunehmen. Die Aufnahme der Verurteilung zu Schadensersatz kann unterbleiben. Die vom jeweiligen Organ zu verwirklichende Maßnahme ist hervorzuheben. 3.5. Wurde bei Strafen mit Freiheitsentzug Sicherheit gemäß § 136 StPO geleistet, ist dies im Verwirklichungsersuchen zu vermerken. Hat in diesen Fällen der Verurteilte dem Gericht einen Zustellungsbevollmächtigten benannt, ist die zuständige Untersuchungshaftanstalt hiervon zu informieren. Diese informiert das Gericht, ob der Verurteilte zum Strafantritt erschienen ist oder nicht. 3.6. Zuständige Untersuchungshaftanstalt nach § 3 der 1. DB zur StPO ist die Untersuchungshaftanstalt, in der sich der Verurteilte befindet, die Untersuchungshaftaristalt, die entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Direktor des Bezirksgerichts und dm Chef der BdVP für das Gericht festgelegt wurde, wenn sich der Verurteilte auf freiem Fuß befindet. 3.7. Wird mit einer erneuten Verurteilung gemäß § 358 StPO die Anordnung des Vollzugs der Freiheitsstrafe aus einer früheren Verurteilung auf Bewährung oder der Vollzug eines auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsentzuges verbunden, sind alle Einleitungsunterlagen der zuständigen Untersu-chungshaftanstalt gleichzeitig zuzustellen. 3.8. Unterbleibt eine Verbindung gemäß §358 StPO und liegen Voraussetzungen für den Widerruf der Bewährungszeit vor, hat das Prozeßgericht dem Gericht, das für diese Entscheidung zuständig ist, unverzüglich nach Rechtskraft eine Ausfertigung der Ur-;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 1-320).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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