Die Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Fassung des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StrÄndG) der DDR vom 7. April 1977 (GBl. I Nr. 10 S. 100)-

Strafprozessordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 159 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 159); ?159 Verfolgung von Verfehlungen 4 schwere dahingehend zu erhoehen, dass die Handlung zum Vergehen wird. Hingegen kann Rueckfaelligkeit des Taeters bzw. mehrfache Begehung die Handlung zum Vergehen qualifizieren, wobei jedoch getilgte Strafen oder andere Massnahmen nicht nachteilig wirken duerfen. Im einzelnen ist zu beachten: 2.1.2. Bei Eigentumsverfehlungen (?? 160, 179 StGB in Verbindung mit ? 1 Abs. 2 Ver-fehlungsVO, ?29 Abs. 2 SchKO). Ein 50 M nicht wesentlich uebersteigender Schaden kann beim Vorliegen der anderen Voraussetzungen noch die Einstufung als Verfehlung rechtfertigen. Es ist nicht vom. Neuwert einer Saehe, sondern von ihrem Zeitwert auszugehen. Das Merkmal ?erstmalige Tat? laesst die Ausnahme zu, fruehere Rechtsverletzungen unberuecksichtigt zu lassen, wenn die jetzige Tat keinen inneren Zusammenhang mit jenen hat; desgleichen solhe Straftaten und Verfehlungen, die lange Zeit zurueckliegen, vorausgesetzt, dass die neue Tat insgesamt unbedeutend ist. Hat der Taeter innerhalb eines halben Jahres 2 oder 3 kleine Diebstaehle oder Betruegereien, die insgesamt 50 M niht uebersteigen, begangen, so ist der Verdaht eines Vergehens begruendet. Es ist zu beruecksichtigen, dass grosse Intensitaet und raffinierte Begehungsweise (Einbrehen, Einshlei-chen, kurze Zeitfolge zwishen den Einzelnen Handlungen, arbeitsteiliges Vorgehen mehrerer) solhe Umstaende sind, die fuer das Vorliegen eines Vergehens sprechen. 2.1.3. Bei Beleidigung und Verleumdung (?? 137, 138, 139 Abs. 1 StGB) liegt ein Vergehen unter den im ? 139 Abs. 2 StGB beschriebenen Voraussetzungen vor. Auch hier schliesst der Umstand, dass sich der Taeter shon einmal wegen einer Beleidigung oder Verleumdung sei es als Verfehlung oder als Vergehen vor einem gesellschaftlichen oder staatlihen Gericht zu verantworten hatte, niht generell die Behandlung der neuen Beleidigung als Verfehlung aus. Rihtet sich die neue Beleidigung gegen denselben Buerger, so kann je nah ihrem Inhalt darin eine shwerwiegende Verletzung der Rehte des Geshaedigten liegen. Ebenso kann sih in der Wiederholung ein solhes Mass von Uneinsihtigkeit und gemeinschaftsstoerender Hartnaeckigkeit objektivieren, dass von der Persoenlihkeit des Taeters her die Tat als shwerwiegende Verletzung der Beziehungen zwishen den Menshen zu beurteilen und als Vergehen zu verfolgen ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist es auh zulaessig, das unbelehrbare und ungebuehrlihe Verhalten des Taeters vor der ShK, insbesondere wenn es mit neuen Ausfaellen gegen den Geshaedigten, die Hausgemeinschaft oder das Arbeitskollektiv verbunden ist, zum Anlass zu nehmen, die Saehe der Volkspolizei zur Verfolgung als Vergehen zuzuleiten. 2.1.4. Bei Hausfriedensbruch (? 134 Abs. 1 StGB) ergibt sih die Abgrenzung gegenueber den als Vergehen zu verfolgenden Faellen aus ?134 Abs. 2 StGB. Stellt die ShK eine mehrfache oder gewaltsame Begehungsweise fest, ist immer von ? 32 Abs. 2 bzw. ? 33 Abs. 1 SchKO Gebrauh zu maehen.? Zur Abgrenzung zwishen Verfehlungen und Vergehen bei der Beratung vor der Konfliktkommission vgl. Ziff. 4.1. der RL Nr. 28 des Plenums des OG vom 23.3.1976 zum Zusammenwirken der Gerihte mit den Konfliktkommissionen (GBl. Sdr. Nr. 871). ?3 (1) Wegen Verfehlungen, die zugleih Disziplinarverietzungen sind, soll der Rehtsverletzer disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden, soweit dies rehtlih zulaessig ist und die Voraussetzungen vorliegen, dass Disziplinarmassnahmen zur Erziehung ausreihen und die Beratung vor einem gesellschaftlichen Gericht niht erforderlich ist. (2) Wegen Eigentumsverfehlungen kann die Deutshe Volkspolizei eine polizeilihe Strafverfuegung erlassen, wenn eine Beratung vor einem gesellschaftlichen Geriht niht erforderlih oder eine schnelle staatliche Reaktion geboten ist. (3) Die gesellschaftlichen Gerihte entscheiden ueber Eigentumsverfehlungen, wenn diese ihnen von dem Disziplinarbe-fugten zugeleitet oder von der Deutshen Volkspolizei zur Beratung uebergeben wurden oder wenn der Geshaedigte sih unmittelbar an sie wendet.;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 1-320).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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