Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik 1975, Seite 89

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 89 (StPO DDR 1974, S. 89); 1. DB zur StPO (1) Bel der Verwirklichung der Aufenthaltsbeschränkung hat der Rat des Kreises dafür Sorge zu tragen, daß dem Verurteilten in einem anderen Ort Wohnraum und Arbeit nachgewiesen werden. Dabei sind die Vorschläge des Verurteilten, soweit sie den Interessen der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben entsprechen, zu berücksichtigen. (2) Bei jugendlichen Verurteilten ist die ordnungsgemäße Unterbringung und Erziehung an dem neuen Aufenthaltsort in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referat Jugendhilfe zu gewährleisten und die weitere Berufsausbildung zu sichern. (3) Die Zuweisung des neuen Aufenthaltsortes für den Verurteilten hat in der Regel innerhalb des gleichen Bezirkes zu erfolgen. In den Fällen, in denen es der Umfang der Aufenthaltsbeschränkung oder das Interesse des Verurteilten gebieten, hat der für die Verwirklichung der Aufenthaltsbeschränkung zuständige Rat des Kreises dem Rat seines Bezirkes die Unterbringung des Verurteilten in einem anderen Bezirk unter eingehender Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe vorzuschlagen. Stimmt der Rat des Bezirkes diesem Vorschlag zu, hat er den Rat eines anderen Bezirkes um Aufnahme des Verurteilten zu ersuchen. Der ersuchte Rat des Bezirkes entscheidet, in welchem Kreis seines Bezirkes der Verurteilte aufzunehmen ist (4) Der um die Aufnahme des Verurteilten ersuchte Rat des Kreises hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachorganen und dem Rat der Stadt oder der Gemeinde, in die der Verurteilte eingewiesen werden soll, dessen arbeits- und wohnungsmäßige Unterbringung zu gewährleisten. Dem Verurteilten ist die für seine gesellschaftliche Eingliederung notwendige Unterstützung zu gewähren. Will seine Familie ihm an seinen neuen Aufenthaltsort folgen, hat der für diesen Ort zuständige Rat des Kreises die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. (5) Der für die Hauptwohnung des Verurteilten zuständige Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten, ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Aufnahmeersuchens Uber den neuen Aufenthaltsort des Verurteilten und die zu seiner arbeits- und wohnungsmäßigen Unterbringung getroffenen Maßnahmen zu informieren. (6) Wurde die Aufenthaltsbeschränkung zusätzlich zu einer Verurteilung auf Bewährung ausgesprochen, ist der Verurteilte mit der Zuweisung des neuen Aufenthaltsortes durch den Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten, aufzufordem, die Orte oder Gebiete, für die ihm der Aufenthalt untersagt ist, unverzüglich zu verlassen. Für die Vorbereitung und Durchfüh-’ rung des Umzuges soll eine angemessene Frist festgelegt werden. 829 (1) Der Verurteilte hat die ihm durch die Verwirklichung der Aufenthaltsbeschränkung entstehenden Kosten zu tragen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen, kann der Rat des Kreises die Umzugskosten verauslagen. Über die Rückzahlung des verauslagten Betrages entscheidet der Rat des Kreises. Mit dem Verurteilten können über die Rückzahlung des Betrages Vereinbarungen getroffen werden. Zahlt der Verurteilte den Betrag nicht, kann im Verwaltungswege vollstreckt werden. (2) Für die Verwaltung des unbeweglichen Vermögens in dem Gebiet, für das dem Verurteilten der Aufenthalt untersagt wurde, hat der Verurteilte zu sorgen. Erforderlichenfalls hat der Rat des Kreises, der Stadt oder der Gemeinde ihn dabei zu unterstützen. §30 (1) Zur Regelung unaufschiebbarer persönlicher Angelegenheiten kann dem Verurteilten eine kurze Unterbrechung der Aufenthaltsbeschränkung gewährt werden, sofern der Zweck dieser Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Der für den neuen Aufenthaltsort zuständige Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten, hat entsprechende Anträge des Verurteilten entgegenzunehmen, zu prüfen und über sie zu entscheiden. (2) Vor Erteilung der Genehmigung ist die Stellungnahme der Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises einzuholen, in dessen Bereich der Ort liegt, den der Verurteilte aufsuchen will. Über die Entscheidung zur Unterbrechung der Auf-;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 89 (StPO DDR 1974, S. 89) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 89 (StPO DDR 1974, S. 89)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Textausgabe mit Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975 (StPO DDR 1975, S. 1-160).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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