Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik 1975, Seite 21

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 21 (StPO DDR 1974, S. 21); 21 Allg. Best f. Ermittlungs- u. gerichtl. Verfahren audi einzelne zur Erziehung des Täters befähigte und geeignete Bürger die Bürgschaft übernehmen. Sie haben das Recht, -dem Gericht vorzuschlagen, eine Strafe ohne Freiheitsentzug auszusprechen und die Verpflichtung zu übernehmen, die Erziehung des Verurteilten zu gewährleisten; -dem Gericht eine Strafaussetzung auf Bewährung vorzuschlagen und die Verpflichtung zu übernehmen, die weitere Erziehung des Verurteilten zu gewährleisten. (2) Die Bürgschaftserklärung soll kontrollierbare Verpflichtungen enthalten. Dritter Abschnitt Übergabe von Strafsachen an die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege 858 Voraassetzungen der Übergabe (1) Über Vergehen beraten und entscheiden die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege, wenn im'Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters die Handlung nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und wenn unter Berücksichtigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege zu erwarten ist. Diese Sachen sind durch die staatlichen Organe der Rechtspflege zu übergeben, wenn der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Täter seine Rechtsverletzung zugibt. Bel fahrlässigen Straftaten kann die Sache einem gesellschaftlichen Organ der wenn ein erheblicher Schaden eingetreten ist, jedoch die Schuld des Täters infolge außergewöhnlicher Umstände gering ist. (2) Die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege beraten und entscheiden auch über Verfehlungen. Art and Welse der Übergabe (1) Die Übergabe erfolgt durch eine schriftliche, begründete, dem gesellschaft- lichen Organ der Rechtspflege zuzustellende Entscheidung; die Übergabe ist dem Anzeigenden, dem Geschädigten und dem Beschuldigten schriftlich oder mündlich mitzuteilen. (2) Die Übergabeentseheidung hot insbesondere eine zusammenfossendo Darstellung des Sachverhalts und der vorliegenden Beweismittel, eine Einschätzung der Handlung unter Angabe des verletzten Strafgesetzes, eine tatbezogene Einschätzung der Persönlichkeit des Täters, die Gründe für die Übergabe und Hinweise auf die Ursachen und Bedingungen der Handlung zu enthalten. Aufhebung der übergabeentscheldang (1) Das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege kann -gegen die Übergabe bis zum Abschluß der Beratung Einspruch beim übergebenden Rechtspflegeorgan elnlegen, wenn nach seiner Meinung die Übergabevoraussetzungen nicht vorliegen oder die Sache aus anderen Gründen nicht zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege geeignet ist. 2) Das Rechtspflegeorgan hat die Übergabeentscheidung aufzuheben, wenn sich bei der nochmaligen Überprüfung herausstellt, daß die Voraussetzungen für die Übergabe nicht vorliegen. Anderenfalls ist die Übergabeentscheidung zu bestätigen und die Bestätigung dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zuzustellen. Die Bestätigung der Übergabeentscheidung ist für das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege verbindlich. Die Aufhebung der Übergabeentscheidung ist dem Anzeigenden, dem Geschädigten und dem Beschuldigten mitzuteilen. (3) Erscheint der Beschuldigte unbegründet trotz zweimaliger Einladung nicht zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege, ist die Sache an das übergebende Rechtspflegeorgan zurückzugeben. Dieses hat die Übergabeentscheidung aufzuheben, wenn die im Satz 1 genannten Voraussetzungen vorliegen.;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 21 (StPO DDR 1974, S. 21) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Seite 21 (StPO DDR 1974, S. 21)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1975, Textausgabe mit Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975 (StPO DDR 1975, S. 1-160).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sowie die Erfüllung der gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben von besonderer Bedeutung sind; Hinweisen auf operativ bedeutsame Vorkommnisse, Gefahren und Sachverhalte und damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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